Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Ortsbeirat
Zerpenschleuse hatte hierzu beantragt, weitere drei Lampen in südlicher
Richtung, zwei Lampen in nördlicher Richtung der B 109 aufzustellen sowie an
den Lampen im Ortskern Vorrichtungen für die Weihnachtsbeleuchtung mit
anzubringen. Nach Auskunft von Herrn
Stumpf kann dem zweiten Antrag nicht nachgekommen werden, da dieser Standort
außerhalb des Baugebietes liegt. Die Ergänzungen eins und drei werden
berücksichtigt. Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
·
Abschnitt 1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr) ·
Abschnitt 2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: - |
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