Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Orstdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2010-0198 Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Ortsdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse hatte hierzu beantragt, weitere drei Lampen in südlicher Richtung, zwei Lampen in nördlicher Richtung der B 109 aufzustellen sowie an den Lampen im Ortskern Vorrichtungen für die Weihnachtsbeleuchtung mit anzubringen

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse hatte hierzu beantragt, weitere drei Lampen in südlicher Richtung, zwei Lampen in nördlicher Richtung der B 109 aufzustellen sowie an den Lampen im Ortskern Vorrichtungen für die Weihnachtsbeleuchtung mit anzubringen.

Nach Auskunft von Herrn Stumpf kann dem zweiten Antrag nicht nachgekommen werden, da dieser Standort außerhalb des Baugebietes liegt. Die Ergänzungen eins und drei werden berücksichtigt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. Die Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B 109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
    • Herstellung innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
    • Herstellen mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig, wechselseitige Anordnung.

            Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen techni-

            schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil

            der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt

            insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

  1. Zur Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches folgende             Abschnitte gebildet:

·         Abschnitt 1:  innerhalb des südlichen Planfeststellungsabschnittes – 

                                 von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-

                                 Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis

                                 nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)

·         Abschnitt 2:  innerhalb des nördlichen Planfeststellungsabschnittes –

                                 ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum

                                 Eberswalder Weg.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            10

Ablehnung:            .

Enthaltung:            -