TOP
Betreff
Vorlage
Ö 1
Eröffnung und Begrüßung
Ö 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Ö 3
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 4
Bestätigung der Niederschrift vom 15.03.2010
A1-09/2010
Ö 5
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung
Ö 6
Bebauungsplan "Baugebiet Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde
-Aufstellungsbeschluss-
BV-GV/2010-0189
Ö 7
Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 5, Flurstück 6, Kanalstraße 27
Errichtung eines Gewerbegebäudes für den Antikhandel "Emma Emmelie"
BV-HA/2010-0092
Ö 8
"Errichtung eines Ehrengrabes"
BV-GV/2010-0191
Ö 9
Straßenausbau in der Siedlung "Ost" OT Stolzenhagen, 1. BA
BV-GV/2010-0195
Ö 10
2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss
BV-GV/2010-0197
Ö 11
Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Orstdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse
BV-GV/2010-0198
VORLAGE
Beschluss:
* Änderungen gemäß Haupt- und Finanzausschuss vom
10.05.2010
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Die
Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B
109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
Herstellung
innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
Herstellen
mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig,
wechselseitige Anordnung.
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Zur
Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches
folgende
Abschnitte gebildet:
·
Abschnitt
1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal)
bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)
·
Abschnitt
2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg.
Zusätzlich werden auf
Empfehlung des Ortsbeirates Zerpenschleuse berücksichtigt:
Punkt 1:
Aufnahme von insgesamt
drei weiteren Lampen in südlicher Richtung (eine rechts und zwei links von der
Fahrbahn).
Punkt 3:
Die 16 Lampen, die in
der Ortsmitte stehen, sollen eine elektrische Vorrichtung erhalten, die es zur
Weihnachtszeit ermöglichen Weihnachtssterne anzubringen.
Der Punkt 2 „Aufnahme
von insgesamt zwei Lampen in nördlicher Richtung = zwei Lampen bis zum
Kreuzungsbereich auf der östlichen Seite des Straßenverlaufs“ ist
bautechnisch nicht möglich .
19.04.2010 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Die
Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B
109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
Herstellung
innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
Herstellen
mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig,
wechselseitige Anordnung.
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Zur
Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches
folgende
Abschnitte gebildet:
·
Abschnitt
1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)
·
Abschnitt
2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: .
Enthaltung: .
04.05.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Die
Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B
109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
Herstellung
innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
Herstellen
mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig,
wechselseitige Anordnung.
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Zur
Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches
folgende
Abschnitte gebildet:
·
Abschnitt
1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)
·
Abschnitt
2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einschließlich Punkt 1 und 3 gemäß Protokoll Ortsbeirat
Zustimmung: 4
Ablehnung: .
Enthaltung: .
10.05.2010 - A1 Hauptausschuss
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Die Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge
des Bauvorhabens – Ausbau der B 109 in der OD Zerpenschleuse - mit
folgenden Eckpunkten:
Herstellung innerhalb der
Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
Herstellen mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte
Typ „Erika“ oder gleichwertig, wechselseitige Anordnung.
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Zur Beitragerhebung werden innerhalb des
Planfeststellungsbereiches folgende
Abschnitte gebildet:
·
Abschnitt 1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)
·
Abschnitt 2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: .
Enthaltung: -
20.05.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
* Änderungen gemäß Haupt- und Finanzausschuss vom 10
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Die
Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B
109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
Herstellung
innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
Herstellen
mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig,
wechselseitige Anordnung.
Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den
einschlägigen techni-
schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind
Bestandteil
der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und
beschreibt
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Zur
Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches
folgende
Abschnitte gebildet:
·
Abschnitt
1: innerhalb des südlichen
Planfeststellungsabschnittes –
von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-
Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis
nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)
·
Abschnitt
2: innerhalb des nördlichen
Planfeststellungsabschnittes –
ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum
Eberswalder Weg.
Zusätzlich werden auf Empfehlung des Ortsbeirates
Zerpenschleuse berücksichtigt:
Punkt 1:
Aufnahme von insgesamt drei weiteren Lampen in
südlicher Richtung (eine rechts und zwei links von der Fahrbahn).
Punkt 3:
Die 16 Lampen, die in der Ortsmitte stehen, sollen
eine elektrische Vorrichtung erhalten, die es zur Weihnachtszeit ermöglichen
Weihnachtssterne anzubringen.
Der Punkt 2 „Aufnahme von insgesamt zwei Lampen in
nördlicher Richtung = zwei Lampen bis zum Kreuzungsbereich auf der östlichen
Seite des Straßenverlaufs“ ist bautechnisch nicht möglich .
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 23
Ablehnung: .
Enthaltung: 1
(Herr Hintze)
Ö 12
Werbekonzept der Gemeinde Wandlitz
MV-GV/2010-0019
Ö 13
3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
BV-GV/2010-0200
Ö 14
Geh- und Radwegbau einschließlich Straßenbeleuchtung für den Ausbau der L29 / L31 OD (Ortsdurchfahrt) Lanke , S-Kurve nach Biesenthal, OT Lanke
BV-GV/2010-0201
Ö 15
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/93 "In den Gründen"
in der Gemarkung Basdorf
- Satzungsbeschluss -
BV-GV/2010-0202
Ö 16
2. Änderung des Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III"
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
BV-GV/2010-0204
Ö 17
Sachstand zum Verfahren zwecks Erhalt des Status als staatlich anerkannter Erholungsort
MV-GV/2010-0020
Ö 18
Straßenausbau der Straße "An der Sporthalle", OT Wandlitz
BV-GV/2010-0203
Ö 19
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V.
hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand
BV-GV/2010-0206
Ö 20
Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf
BV-Ob/2009-0029-1
Ö 21
Jahreslagebild 2009 der Polizei des Landes Brandenburg für die Gemeinde Wandlitz
MV-GV/2010-0021
Ö 22
Zügigkeit der Grundschulen der Gemeinde Wandlitz für das Schuljahr 2010/2011 und 2011/12
BV-GV/2010-0209
Ö 23
Zuschüsse an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung
BV-HA/2010-0103
Ö 24
Grundsatzbeschluss zu Bürgerphotovoltaikanlagen
hier: Bereitsstellung kommunaler Dachflächen
BV-GV/2010-0211
N 25
Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 15.03.2010
N 26
Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung
N 27
Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1993
BV-HA/2010-0090
N 28
Dienstaufsichtsbeschwerde
BV-GV/2010-0196
N 29
Verkauf Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 6, Flurstück 835
BV-HA/2010-0095
N 30
Vergabe Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 255 in Erbbaurecht
BV-HA/2010-0096
N 31
Grundstücksvergabe in Erbbaurecht Gemarkung Schönwalde, Flur 14, Flurstücke 325 und 326
BV-HA/2010-0097
N 32
Zustimmung zur Grundschuldbestellung
BV-HA/2010-0098
N 33
Dienstaufsichtsbeschwerde
BV-GV/2010-0207
N 34
Antrag auf Stundung von Vergnügungssteuer
BV-HA/2010-0101
N 35
Grundstücksvergabe Gemarkung Klosterfelde, Flur 4, Flurstück 371 in Erbbaurecht
BV-HA/2010-0102
N 36
Aufhebungsvertrag mit einem Mieter des MFH Prenzlauer Ch. 159
BV-GV/2010-0214