Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 07.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 02.11.2006      
Ö 5  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Übergabe der Ernennungsurkunde an den Gemeindewehrführer      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Wappen der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2005-0396-2  
Ö 10  
Änderung der Liste "Reihenfolge des Straßenausbaus" (Prioritätenliste)     BV-GV/2006-0506  
Ö 11  
Haushaltssatzung 2007 Gemeinde Wandlitz
BV-GV/2006-0519  
Ö 12  
Bebauungsplan "Mühlenbecker Straße/ Im Grund" in der Gemarkung Basdorf - erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -  
BV-GV/2006-0521  
Ö 13  
Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemarkung Basdorf - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
BV-GV/2006-0522  
Ö 14  
Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz
BV-GV/2006-0524  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lanker Weg - B 109" in der Gemarkung Wandlitz  
BV-GV/2006-0525  
Ö 16  
Aufhebungssatzung zur Vergnügungssteuer     BV-GV/2006-0526  
Ö 17  
Einleitungsbeschluss zur Änderung der Gestaltungssatzung "Wandlitz-Dorf"
BV-GV/2006-0527  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert werden soll.

 

2. Die Gemeindevertretung sieht im Vorfeld des anstehenden Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Areals „Kirchstraße 11“ die Erforderlichkeit, dass im Rahmen des anstehenden Satzungsänderungsverfahrens die o.g. Gestaltungssatzung insbesondere dahingehend geändert wird, dass der im § 18 der Satzung vorhandene Passus

 

„Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungsatzung sind die Vorschriften dieser Satzung zu berücksichtigen.“

 

gestrichen und durch die folgende Vorschrift ersetzt wird:    

 

„Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen enthalten sind.“

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Änderung im anstehenden Verfahren berücksichtigt wird.

 

   
    14.11.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert werden soll.

 

2. Die Gemeindevertretung sieht im Vorfeld des anstehenden Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Areals „Kirchstraße 11“ die Erforderlichkeit, dass im Rahmen des anstehenden Satzungsänderungsverfahrens die o.g. Gestaltungssatzung insbesondere dahingehend geändert wird, dass der im § 18 der Satzung vorhandene Passus

 

„Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungsatzung sind die Vorschriften dieser Satzung zu berücksichtigen.“

 

gestrichen und durch die folgende Vorschrift ersetzt wird:    

 

„Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen enthalten sind.“

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Änderung im anstehenden Verfahren berücksichtigt wird.

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt mit geändertem Beschlussvorschlag den Punkt 1 zu.

Zustimmung für Punkt 2 und 3 wird mehrheitlich abgelehnt, da durch Punkt 1 alle Möglichkeiten auch hinsichtlich des Areals „ Kirchstraße 11“ offen sind.

   
    21.11.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert werden soll.

 

2. Die Gemeindevertretung sieht im Vorfeld des anstehenden Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Areals „Kirchstraße 11“ die Erforderlichkeit, dass im Rahmen des anstehenden Satzungsänderungsverfahrens die o.g. Gestaltungssatzung insbesondere dahingehend geändert wird, dass der im § 18 der Satzung vorhandene Passus

 

„Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungsatzung sind die Vorschriften dieser Satzung zu berücksichtigen.“

 

gestrichen und durch die folgende Vorschrift ersetzt wird:    

 

„Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen enthalten sind.“

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Änderung im anstehenden Verfahren berücksichtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    27.11.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert werden soll.

 

2. Die Gemeindevertretung sieht im Vorfeld des anstehenden Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Areals „Kirchstraße 11“ die Erforderlichkeit, dass im Rahmen des anstehenden Satzungsänderungsverfahrens die o.g. Gestaltungssatzung insbesondere dahingehend geändert wird, dass der im § 18 der Satzung vorhandene Passus

 

„Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungsatzung sind die Vorschriften dieser Satzung zu berücksichtigen.“

 

gestrichen und durch die folgende Vorschrift ersetzt wird:    

 

„Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen enthalten sind.“

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Änderung im anstehenden Verfahren berücksichtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    07.12.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert werden soll.

 

2. Die Gemeindevertretung sieht im Vorfeld des anstehenden Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Areals „Kirchstraße 11“ die Erforderlichkeit, dass im Rahmen des anstehenden Satzungsänderungsverfahrens die o.g. Gestaltungssatzung insbesondere dahingehend geändert wird, dass der im § 18 der Satzung vorhandene Passus

 

„Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungsatzung sind die Vorschriften dieser Satzung zu berücksichtigen.“

 

gestrichen und durch die folgende Vorschrift ersetzt wird:    

 

„Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetzungen enthalten sind.“

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Änderung im anstehenden Verfahren berücksichtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            26

Ablehnung:      

Enthaltung:            1

Ö 18  
Herstellung von Grundstückszufahrten im gemeindlichen Straßenbau
BV-GV/2006-0528  
Ö 19  
Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie der Exklaven Wiesen l.U.Malzer Kanal 01,02,03 und 04 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung
BV-GV/2006-0531  
Ö 20  
Antrag überplanmäßige Ausgabe HHst 90000 81000 Gewerbesteuerumlage  
BV-GV/2006-0532  
Ö 21  
Beanstandung des Beschlusses des Haupt-und Finanzausschusses, Vorlage: BV-HA/2006-0227, Befeiungsantrag zur Gestaltungssatzung Schönerlinde Flur 5, Flurstück 293  
BV-GV/2006-0533  
Ö 22  
genehmigte Anträge überplanmäßige Ausgaben 45400 76000 Jugendhilfe, Erstattungen Tagesmütter 88000 53000 komm. Vermögen, Mietzahlungen 63000 94230 Straßenbau, Kl Heidestr. 67000 96000 Straßenbeleuchtung, Z Lindenstr.  
MV-GV/2006-0054  
Ö 23  
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben 46400 67200 Kita, Kostenerstattung 58200 52000 öffentl. Spielplätze, Unterhaltung Geräte, Ausstattung  
MV-GV/2006-0055  
N 24     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Klosterfelde, Flur 9, Flurstück 294   BV-GV/2006-0530