Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0531  

 
 
Betreff: Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie der Exklaven Wiesen l.U.Malzer Kanal 01,02,03 und 04 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Füssel, GabrieleAktenzeichen:Exklaven Kreuzbruch; Malzer Wiesen
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
14.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
15.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
20.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Im Gebiet der dem Landkreis Oberhavel angehörigen Stadt Liebenwalde befinden sich die Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 1
Begründung / Erläuterung

Im Gebiet der dem Landkreis Oberhavel angehörigen Stadt Liebenwalde befinden sich die Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen linkes Ufer Malzer Kanal 01,02,03 und 04 der Gemeinde Wandlitz des Landkreises Barnim. Diese Gebiete der Gemeinde Wandlitz sind vom Gebiet der Stadt Liebenwalde umschlossen. Bisher sind diese Exklaven nicht aufgehoben. Die Gemeinden sollen in sich geschlossene Gebiete haben.

Die Landräte der Landkreise Barnim und Oberhavel sind vom Ministerium des Inneren angehalten worden, die betroffene Gemeinde und Stadt aufzufordern, Verträge nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zum Zwecke der Auflösung aller noch existierenden Exklaven abzuschließen. Im Falle des Scheiterns gemeindlicher Bemühungen, freiwillige Verträge abzuschließen, kann das Ministerium des Innern in Fällen des § 9 Abs. 6 der Gemeindeordnung, dies sind Fälle von geringer Bedeutung, von der gesetzlich geregelten Ermächtigung Gebrauch machen und Gebietsänderungen durch eine Exklavenaufhebungsverordnung beseitigen.

Die genannten Exklaven setzen sich aus den in der Anlage aufgeführten Grundstücken zusammen. Der Flächenverlust, welcher sich lediglich auf die kataster- und grundbuchmäßige Erfassung auswirkt, beträgt 1465783 m². Auf die steuerliche Erfassung und der daraus folgenden Veranlagung über die Grundsteuer A hat der Flächenverlust keine Auswirkung. Gemeindliche durch Zuordnung gesicherte Grundstücke befinden sich keine in den genannten Exklaven. In der Exklave Wiesen l. U. Malzer Kanal 04, ist ein Wasser- / Grabengrundstück mit der Bezeichnung Flur 10 Flurstück 46 mit einer Größe von 440 m,² noch unter der Eigentumseintragung Rat der Gemeinde Klosterfelde, aufgeführt. Eine Zuordnung des Grundstückes, auf Grund der Nachweispflicht  einer kommunalen Nutzung zu den Stichtagen, wird eher als aussichtslos eingeschätzt. Die Zuordnung wird per Gesetz an die BVVG erfolgen.

 

Nach § 9 Abs.4 der Gemeindeordnung muss die Gemeindevertretung die Vereinbarung, hier den Gebietsänderungsvertrag beschließen.

Der Gebietsänderungsvertrag wird als Anlage zur Kenntnis gegeben.     

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 9 Abs. 2 und 4 Gemeindeordnung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. 

Anlagen:

Anlagen:

Flurstücksauflistung

Gebietsänderungsvertrag