Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Gebiet der dem Landkreis Oberhavel angehörigen Stadt Liebenwalde befinden sich die Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen linkes Ufer Malzer Kanal 01,02,03 und 04 der Gemeinde Wandlitz des Landkreises Barnim. Diese Gebiete der Gemeinde Wandlitz sind vom Gebiet der Stadt Liebenwalde umschlossen. Bisher sind diese Exklaven nicht aufgehoben. Die Gemeinden sollen in sich geschlossene Gebiete haben. Die Landräte der Landkreise Barnim und Oberhavel sind vom Ministerium des Inneren angehalten worden, die betroffene Gemeinde und Stadt aufzufordern, Verträge nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zum Zwecke der Auflösung aller noch existierenden Exklaven abzuschließen. Im Falle des Scheiterns gemeindlicher Bemühungen, freiwillige Verträge abzuschließen, kann das Ministerium des Innern in Fällen des § 9 Abs. 6 der Gemeindeordnung, dies sind Fälle von geringer Bedeutung, von der gesetzlich geregelten Ermächtigung Gebrauch machen und Gebietsänderungen durch eine Exklavenaufhebungsverordnung beseitigen. Die genannten Exklaven setzen sich aus den in der Anlage aufgeführten Grundstücken zusammen. Der Flächenverlust, welcher sich lediglich auf die kataster- und grundbuchmäßige Erfassung auswirkt, beträgt 1465783 m². Auf die steuerliche Erfassung und der daraus folgenden Veranlagung über die Grundsteuer A hat der Flächenverlust keine Auswirkung. Gemeindliche durch Zuordnung gesicherte Grundstücke befinden sich keine in den genannten Exklaven. In der Exklave Wiesen l. U. Malzer Kanal 04, ist ein Wasser- / Grabengrundstück mit der Bezeichnung Flur 10 Flurstück 46 mit einer Größe von 440 m,² noch unter der Eigentumseintragung Rat der Gemeinde Klosterfelde, aufgeführt. Eine Zuordnung des Grundstückes, auf Grund der Nachweispflicht einer kommunalen Nutzung zu den Stichtagen, wird eher als aussichtslos eingeschätzt. Die Zuordnung wird per Gesetz an die BVVG erfolgen. Nach § 9 Abs.4 der Gemeindeordnung muss die Gemeindevertretung die Vereinbarung, hier den Gebietsänderungsvertrag beschließen. Der Gebietsänderungsvertrag wird als Anlage zur Kenntnis gegeben. Gesetzliche Grundlagen § 9 Abs. 2 und 4 Gemeindeordnung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Anlagen: Flurstücksauflistung Gebietsänderungsvertrag |
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