Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das WATIPLAN Ingenieurbüro wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) für die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Stolzenhagener Chaussee einschließlich Beleuchtung beauftragt. Der geplante Geh-/Radweg soll den bereits mit GVFG-Fördermitteln errichteten kombinierten Geh- und Radweges entlang der Lanker Chaussee mit der Bundesstraße B109 verbinden.
Da für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges GVFG-Fördermittel beantragt wurden, ist im Zuge der Vorplanung die Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili GVFG Bbg-KStB) berücksichtigt worden. Des Weiteren fanden die Empfehlungen für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen (ERA) Anwendung. Die im Rahmen der Vorplanung vorgenommene Variantenuntersuchung bezieht sich lediglich auf die Lage des kombinierten Geh- und Radweges, da die ERA wenig Spielraum für die Querschnittsgestaltung lässt.
Variante 1: Südliche Fahrbahnseite Ausbaubreite 2,0 m in Asphaltbauweise Baulänge ca. 1230 m Errichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich Thälmannstraße / Stolzenhagener Chaussee und somit Umgestaltung der Kreuzung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und derzeit unbefriedigenden Regenentwässerung Es werden 35 bebaute Grundstücke angeschlossen. Der Anschluss des kombinierten Geh- und Radweges ist im geplanten Umbau der Ahrendseer Kreuzung zum Kreisverkehr vorgesehen. Der geplante Geh-/Radweg befindet sich lagemäßig überwiegend auf dem Gelände des Landesbetriebes Straßenwesen. Unter Berücksichtigung des Regelquerschnittes mit einer Ausbaubreite des Geh-/ Radweges von 2,0 m ist Grunderwerb für 4 Privatgrundstücke erforderlich. Eine Einengung des kombinierten Geh- und Radweges ist gemäß ERA bis auf eine Breite von mind. 1,60 m möglich. Auf dieser Basis wird im Rahmen der weiteren Planung eine Überprüfung hinsichtlich der Vermeidung von Grunderwerb vorgenommen. Geschätzte Investitionskosten: ca. 353.000,- € Anliegerbeitrag: ca. 141.200,- €
Variante 2: Nördliche Fahrbahnseite Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise mit seitlicher Bordbegrenzung (Die vorhandene Gasleitung darf gemäß Auflage der EWE nicht mit Asphalt überbaut werden.) Baulänge ca. 1300 m Verlängerung des bereits mit GVFG-Fördermitteln errichteten kombinierten Geh- und Radweges entlang der Lanker Chaussee Querung der Stolzenhagener Chaussee aufgrund der mit GVFG-Fördermittel errichteten Bushaltestelle im Bereich Haus-Nr. 24. Die Querungshilfe erfordert die Verbreiterung der Stolzenhagener Chaussee und entsprechenden Grunderwerb. Es werden 20 bebaute Grundstücke angeschlossen. Der Anschluss des kombinierten Geh- und Radweges ist gegenwärtig im geplanten Umbau der Ahrendseer Kreuzung zum Kreisverkehr nicht vorgesehen. Der geplante Geh-/Radweg befindet sich lagemäßig überwiegend auf dem Gelände des Landesbetriebes Straßenwesen. Unter Berücksichtigung des Regelquerschnittes mit einer Ausbaubreite des Geh-/Radweges von 2,0 m ist Grunderwerb für 11 Privatgrundstücke erforderlich. Eine Einengung des kombinierten Geh- und Radweges ist gemäß ERA bis auf eine Breite von mind. 1,60 m möglich. Auf dieser Basis wird im Rahmen der weiteren Planung eine Überprüfung hinsichtlich der Vermeidung von Grunderwerb vorgenommen. Geschätzte Investitionskosten: ca. 392.000,- € Anliegerbeitrag: ca. 156.800,- €
Die Planung der Wegebeleuchtung berücksichtigt Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m. Zur Gewährleistung einer optimalen Ausleuchtung sollen die Masten zwischen Fahrbahn und Geh- / Radweg aufgestellt werden. Analog zur einmündenden Thälmannstraße soll der Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH eingesetzt werden.
Die Planungsunterlagen der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden zu Sitzung vorgelegt.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den kombinierten Geh- und Radweg auf die südliche Fahrbahnseite der Stolzenhagener Chaussee (Variante 1) zu verlegen, da der erkennbare Erschließungsvorteil für die Anlieger eher nachvollziehbar ist. Dies entspricht auch den GVFG-Förderrichtlinien, wonach geförderte Geh-/Radweges auf der Seite der überwiegenden Bebauung anzuordnen sind. Des Weiteren sind die Investitionskosten aufgrund der Baulänge und des bituminösen Aufbaus und der daraus resultierende Anliegerbeitrag geringer. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Eberswalde, als Straßenbaulastträger der Landesstraße, wird die Variante 1 favoritisiert, da der nördlich Geh-/Radweg eine zusätzliche Querungshilfe auf der Stolzenhagener Chaussee erfordert.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung (GO) Empfehlungen für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen (ERA) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den kombinierten Geh- und Radweg einschließlich Beleuchtung entlang der Stolzenhagener Chaussee gemäß vorliegender Planungsunterlage zur Vorplanung nach 1. Variante 1 auf der südlichen Fahrbahnseite oder 2. Variante 2 auf der nördlichen Fahrbahnseite weiter zu planen.
Die beschlossene Variante wird im Protokoll festgehalten.
Anlagen:
keine |
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