Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der ursprüngliche Planentwurf wurde auf Grund des Abwägungsbeschlusses vom 14.09.2006 und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.08.2006 überarbeitet. Aus der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist zu entnehmen, dass eine Befreiung nach § 72 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatschG) zur Bebauung des vorhandenen Moores nicht in Aussicht gestellt werden kann. Demzufolge war eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich. Zwischenzeitlich wurde vom Vorhabenträger, der NEB, auch das Planungsbüro gewechselt. Gesetzliche Grundlagen - § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. 10 GO - §§ 2, 3 u. 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz - §§ 1 - 4c Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen:
(58 Seiten) Bebauungsplan mit Begründung |
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