Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0521  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Mühlenbecker Straße/ Im Grund" in der Gemarkung Basdorf
- erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Der ursprüngliche Planentwurf wurde auf Grund des Abwägungsbeschlusses vom 14.09.2006 und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.08.2006  überarbeitet. Aus der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist zu entnehmen, dass eine Befreiung nach § 72 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatschG) zur Bebauung des vorhandenen Moores nicht in Aussicht gestellt werden kann. Demzufolge war eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich. Zwischenzeitlich wurde vom Vorhabenträger, der NEB, auch das Planungsbüro gewechselt. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. 10 GO

-         §§ 2, 3 u. 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

-         §§ 1 -  4c Baugesetzbuch (BauGB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende überarbeitete Planentwurf mit Begründung gebilligt wird,
  2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Nachbargemeinden durchzuführen.
Anlagen:

Anlagen:   (58 Seiten)

 

Bebauungsplan mit Begründung