Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0522  

 
 
Betreff: Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2005 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentliche Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 (6), 3 (2) u. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) GO

§§ 2, 3 u.4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.

 

Anlagen: (23 Seiten)

Anlagen: (23 Seiten)

 

Abwägungsprotokoll