Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Zuge gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen gibt es derzeit verschiedene Verfahrensweisen hinsichtlich der Herstellung von Grundstückszufahrten. Sie wurden mit ausgebaut, wenn parallel zum Straßenbau Nebenanlagen wie z.B. (Geh-, kombinierter Geh-/Rad-, oder Radweg) errichtet wurden. Wurde eine Straßenausbaumaßnahme ohne Nebenanlagen durchgeführt, endete die Fahrbahn gegenüber einer Zufahrt mit einem Tiefbord (Rundbord). Eine Entscheidung wurde nach Vorlage der Entwurfs-/Genehmigungsplanung in den jeweiligen Ausbaubeschlüssen getroffen.
Mit vorliegenden Beschluss wird vorgeschlagen, im Zuge der künftigen Straßenbaumaßnahmen die Grundstückszufahrten mit auszubauen, um ortsteilübergreifend einen einheitlichen Ausbaustandard zu erreichen. Mit der gleichzeitigen Herstellung der Grundstückszufahrten hinterlässt die Straßenbaumaßnahme einen abgeschlossenen Eindruck. Erschließungsbeitragsrechtlich kommt es zu einer gerechteren Verteilung auf die Anlieger und eine unterschiedliche Belastung bei der Herstellung der Zufahrten wird vermieden. Gleichzeitig wird bei einer Kostenbeteiligung durch die Gemeinde eine höhere Akzeptanz der Anlieger für den Straßenausbau erreicht.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, grundsätzlich im Zuge von gemeindlichen Straßenausbaumaßnahmen Grundstückszufahrten beitragspflichtig herzustellen. |
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