Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0528  

 
 
Betreff: Herstellung von Grundstückszufahrten im gemeindlichen Straßenbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Stumpf, Rüdiger
Gesch, Lars
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
15.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
13.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
14.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
20.11.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.11.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Ausgangspunkt der planerischen Vorbereitung des gemeindlichen Straßenbaus ist die Aufgabenstellung
Begründung / Erläuterung

 

Im Zuge gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen gibt es derzeit verschiedene Verfahrensweisen hinsichtlich der Herstellung von Grundstückszufahrten. Sie wurden mit ausgebaut, wenn parallel zum Straßenbau Nebenanlagen wie z.B. (Geh-, kombinierter Geh-/Rad-, oder Radweg) errichtet wurden. Wurde eine Straßenausbaumaßnahme ohne Nebenanlagen durchgeführt, endete die Fahrbahn gegenüber einer Zufahrt mit einem Tiefbord (Rundbord). Eine Entscheidung wurde nach Vorlage der Entwurfs-/Genehmigungsplanung in den jeweiligen Ausbaubeschlüssen getroffen.

 

Mit vorliegenden Beschluss wird vorgeschlagen, im Zuge der künftigen Straßenbaumaßnahmen die Grundstückszufahrten mit auszubauen, um ortsteilübergreifend einen einheitlichen Ausbaustandard zu erreichen.

Mit der gleichzeitigen Herstellung der Grundstückszufahrten hinterlässt die Straßenbaumaßnahme einen abgeschlossenen Eindruck. Erschließungsbeitragsrechtlich kommt es zu einer gerechteren Verteilung auf die Anlieger und eine unterschiedliche Belastung bei der Herstellung der Zufahrten wird vermieden. Gleichzeitig wird bei einer Kostenbeteiligung durch die Gemeinde eine höhere Akzeptanz der Anlieger für den Straßenausbau erreicht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)


Finanzielle Auswirkungen: ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, grundsätzlich im Zuge von gemeindlichen Straßenausbaumaßnahmen Grundstückszufahrten beitragspflichtig herzustellen.