Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0533  

 
 
Betreff: Beanstandung des Beschlusses des Haupt-und Finanzausschusses, VorlageBV-HA/2006-0227,
Befeiungsantrag zur Gestaltungssatzung Schönerlinde Flur 5, Flurstück 293
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Schönerlinde Die Farbe der Fassade ist dem Ortscharakter anzupassen. Zulässig sind grundsätzlich Grautöne von weißgrau bis hellgrau

Im vorliegenden Fall ist es geplant, die gesamte Fassade in einem terrakotta Farbton zu streichen.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses befürworteten mit Stimmengleichheit den Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Schönerlinde.

 

Der Beschluss ist rechtswidrig und muss beanstandet werden

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Abweichung städtebaulich nicht vertretbar, da hinsichtlich der Fassade negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind und die Zielsetzung der Gestaltungssatzung gefährdet ist.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 65 der Gemeindeordnung

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beanstandung des Bürgermeisters zum Hauptausschussbeschluss BV-HA/2006-0227 vom 27.11.2006, zur Gestaltungssatzung Schönerlinde Flur 5, Flurstück 203.