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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 19.01.2021 |
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OB W-14/2021 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 224
Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, eines Ersatzbaus Scheune "Alte Schule", eines Abstellgebäudes sowie zum Umbau/Sanierung "Alte Schule" sowie Neubau eines Abstellgebäudes
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BV-A1/2020-0073 |
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Ö 10 |
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Bauantrag zur Errichtung eines Fischereibetriebes mit Fischerhaus, Gebäude für Fischaufzucht und -verarbeitung, Imbisswagen, Fischräuerplatz, Überdachung, Toilettengebäude, Sammelgrube und Steganlage, Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2021-0084 |
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Ö 11 |
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Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 60, Kirchstraße 2
Umnutzung einer Scheune und eines Stalls zum Wohnhaus, Neubau eines Abstellgebäudes
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BV-A1/2020-0076 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform und der Dachneigung von Hauptgebäuden (Satteldächer mit symmetrischer Dachneigung von 30-45°, § 4 Abs. 1). Das umgenutzte Stallgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 16° (Pkt. 1).
- Der erforderlichen ortstypischen Dachüberstände von 0,2 m bis 0,5 m bzw. 0,25 m (§ 4 Abs. 4). Der Dachüberstand der Scheune beträgt an der Traufe 0,75 m (Pkt. 3).
- Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern lediglich an der straßenabgewandten Seite (§ 5 Abs. 1). Auf der straßenzugewandten NW-Seite wird ein Dachflächenfenster eingebaut (Pkt. 4).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Die quadratischen Formate der Gebäude sind Bestandsfenster (Pkt. 5).
- „Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Auf der SW-Seite wird ein liegendes Fenster eingebaut .“ (Pkt.6)
Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).
- „Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht .“(Pkt.7)
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23.02.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform und der Dachneigung von Hauptgebäuden (Satteldächer mit symmetrischer Dachneigung von 30-45°, § 4 Abs. 1). Das umgenutzte Stallgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 16° (Pkt. 1).
- Der erforderlichen ortstypischen Dachüberstände von 0,2 m bis 0,5 m bzw. 0,25 m (§ 4 Abs. 4). Der Dachüberstand der Scheune beträgt an der Traufe 0,75 m (Pkt. 3).
- Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern lediglich an der straßenabgewandten Seite (§ 5 Abs. 1). Auf der straßenzugewandten NW-Seite wird ein Dachflächenfenster eingebaut (Pkt. 4).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Die quadratischen Formate der Gebäude sind Bestandsfenster (Pkt. 5).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Auf der SW-Seite wird ein liegendes Fenster eingebaut (Pkt. 6).
- Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht (Pkt. 7).
- Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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02.03.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform und der Dachneigung von Hauptgebäuden (Satteldächer mit symmetrischer Dachneigung von 30-45°, § 4 Abs. 1). Das umgenutzte Stallgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 16° (Pkt. 1).
- Der erforderlichen ortstypischen Dachüberstände von 0,2 m bis 0,5 m bzw. 0,25 m (§ 4 Abs. 4). Der Dachüberstand der Scheune beträgt an der Traufe 0,75 m (Pkt. 3).
- Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern lediglich an der straßenabgewandten Seite (§ 5 Abs. 1). Auf der straßenzugewandten NW-Seite wird ein Dachflächenfenster eingebaut (Pkt. 4).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Die quadratischen Formate der Gebäude sind Bestandsfenster (Pkt. 5).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Auf der SW-Seite wird ein liegendes Fenster eingebaut (Pkt. 6).
Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht (Pkt. 7).
- Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).
Abstimmungsergebnis (mit Ablehnung Abweichung Nr. 6): Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Hr. Hintze)
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15.03.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 16 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform und der Dachneigung von Hauptgebäuden (Satteldächer mit symmetrischer Dachneigung von 30-45°, § 4 Abs. 1). Das umgenutzte Stallgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 16° (Pkt. 1).
- Der erforderlichen ortstypischen Dachüberstände von 0,2 m bis 0,5 m bzw. 0,25 m (§ 4 Abs. 4). Der Dachüberstand der Scheune beträgt an der Traufe 0,75 m (Pkt. 3).
- Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern lediglich an der straßenabgewandten Seite (§ 5 Abs. 1). Auf der straßenzugewandten NW-Seite wird ein Dachflächenfenster eingebaut (Pkt. 4).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Die quadratischen Formate der Gebäude sind Bestandsfenster (Pkt. 5).
- Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Auf der SW-Seite wird ein liegendes Fenster eingebaut (Pkt. 6).
- Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht (Pkt. 7).
Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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Ö 12 |
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Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges für das Dachgeschoss Rathaus Wandlitz (Altbau) durch den Anbau einer Rettungstreppe -
Vergabe der Planungsleistungen |
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BV-A1/2021-0079 |
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Ö 13 |
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Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2829, Karl-Liebknecht-Straße 58A |
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BV-A1/2021-0081 |
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Ö 14 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau Einfamilienwohnhaus Nr. 26 |
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BV-A1/2021-0082 |
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Ö 15 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau eines Einfamilienwohnhauses Nr. 35 |
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BV-A1/2021-0083 |
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Ö 16 |
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Neubau einer Kindertagesstätte in Wandlitz (östlich) neben dem Barnimpanorama (W Kita am BP) |
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BV-GV/2021-0289 |
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Ö 17 |
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Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1 |
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BV-GV/2021-0290 |
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Ö 18 |
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Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3 |
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BV-GV/2021-0291 |
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Ö 19 |
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DigitalPakt Schule für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik
hier: Sachstandsmeldung |
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MV/2021-0059 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 19.01.2021 |
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