Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ beschlossen. Ziel war die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche weitere Verdichtung des Gebietes (Geltungsbereich Bebauungsplans „L 100 Wandlitzsee“ vgl. Anlage).
Am 06. Dezember 2018 wurden durch die Beschlussfassung der Gemeindevertretung die Planungsziele konkretisiert. Gemäß den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlich vorhandenen Bebauung wurde das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential (Bereich 1), zentraler Versorgungsbereich (gemischte Baufläche und Gemeinbedarfsflächen Bereich 2) und Wohnbaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung (Bereich 3).
Um die Planung für den mittleren Bereich 2 kurzfristig gemäß des fraktionsübergreifenden Antrages DIE LINKE/B90GRÜNE/UWG - CDU - SPD (BV-GV/2020-0252, beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.12.2020 mit Nr. BV-GV/2020-0233) und des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/UWG vom 01.12.2020 abschließen zu können, soll für diesen Bereich ein eigenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden (Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee - Bereich 2“). Der Beschluss über die Teilung des Geltungsbereiches L 100 und die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.01.2021 (BV-GV/2020-0263) gefasst. Zeitgleich wurde beschlossen, die gemeindlichen Gremien in der Sitzungsrunde Februar/März 2021 über die Neuaufstellung und Fortführung der Verfahren für die Bereiche 1 und 3 entscheiden zu lassen. Der Bereich 1 beginnt südlich des Lanker Weges mit den Flurstücken 2636 (teilweise) der Flur 6 und 519 (teilweise) der Flur 6 und endet mit dem Flurstück 527 der Flur 6 unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Louisenhain“ (Geltungsbereich vgl. Anlage).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee – Bereich 1“ erfolgt aufgrund des Anteils unbebauter Bereiche entlang des Schienenweges im Normalverfahren gemäß § 2 ff BauGB einschließlich einer Umweltprüfung.
Für den Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee - Bereich 1“ sind erneut die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen.
Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“, so dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein zweistufiges LSG-Ausgliederungsverfahren durchzuführen ist.
Beschlusshistorie
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Anlagen: Geltungsbereich Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ Geltungsbereich Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee - Bereich 1“
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