Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau Einfamilienwohnhaus Nr. 26  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 14
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2021-0082 Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau Einfamilienwohnhaus Nr. 26
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 15.03.2021
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Herr Wernowsky beantwortet aufkommende Fragen.


Herr Hintze gibt den Hinweis, dass es im Beschlusstext Zweifamilienhaus heißen muss und nicht Einfamilienhaus.

Herr Reinhardt merkt an, dass im Antrag das Flurstück 100 in der Flur 5 benannt wird, jedoch im Beschlusstext ein anderes Flurstück erwähnt wird. Herr Borchert und Herr Wernowsky geben dazu Auskunft.

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

a)      Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und die Fällung von 4 Bäumen (2 Fichten und 2 Eichen)  auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.

 

oder

 

b)      Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung/Umplanung des Bauvorhabens, so dass die eine Eiche im Stellplatz- und die eine Fichte im Eingangsbereich nicht beeinträchtigt werden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.

 

oder

 

c)       Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung des Bauvorhabens auf den hinteren Grundstücksteil ohne Fällung von Bäumen (mindestens jedoch Erhalt der 2 Eichen) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.

 

 


 Die Mitglieder haben sich mehrheitlich für die Variante C entschieden.