Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Wernowsky beantwortet aufkommende Fragen.
Herr Reinhardt merkt an, dass im Antrag das Flurstück 100 in der Flur 5 benannt wird, jedoch im Beschlusstext ein anderes Flurstück erwähnt wird. Herr Borchert und Herr Wernowsky geben dazu Auskunft.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
a) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und die Fällung von 4 Bäumen (2 Fichten und 2 Eichen) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.
oder
b) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung/Umplanung des Bauvorhabens, so dass die eine Eiche im Stellplatz- und die eine Fichte im Eingangsbereich nicht beeinträchtigt werden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.
oder
c) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung des Bauvorhabens auf den hinteren Grundstücksteil ohne Fällung von Bäumen (mindestens jedoch Erhalt der 2 Eichen) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1007.
Die Mitglieder haben sich mehrheitlich für die Variante C entschieden.
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