Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Mitteilungsvorlage dient zur Information über den aktuellen Stand zur Ausstattung an den Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz.
An den Grundschulen und Oberschule stehen folgende Endgeräte (= Notebooks) zur Verfügung:
Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des DigitalPakts Schule – ein zusätzliches Ausstattungsprogramm (schulgebundene mobile Endgeräte I) in Höhe von 500 Mio. Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Dabei geht es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf, die meist aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Insgesamt wurden 49 Geräte vom Schulträger beschafft und die Endgeräte an die Grundschulen und an die Oberschule ausgegeben. Die Ausgabe der Endgeräte an die Schüler/innen übernehmen die jeweiligen Schulen.
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) vom 22.01.2021 ist beabsichtigt die Schulen mit weiteren Endgeräten, zum einem aktuell für das Distanzlernen und später für den Präsenzunterricht, auszustatten. Der Fördersatz liegt durch das Land Brandenburg bei bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben und der Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Bis zum 26.02.2021 wird die Gemeinde Wandlitz beim zuständigen Ministerium den verbindlichen Antrag i. H. v. 120.000,00 € übermitteln. Bei der Zuwendungssumme handelt es sich um ein Schulträgerbudget. Trotz der Bemessung der Zuwendung nach der Schülerzahl pro Schule sind die Mittel nicht eins zu eins auf diese Schule zu spiegeln. Vielmehr ist der Schulträger frei in seiner Entscheidung, wie viele und welche Endgeräte er beschafft sowie über die Verteilung dieser Endgeräte. Nach den Winterferien wird die Schulverwaltung mit den Schulen den weiteren Bedarf ermitteln und auch mit den bereits gestellten Endgeräten (I) sowie den Bestand in den Schulen abstimmen. Wie bei der ersten Richtlinie dürfen Lehrkräfte mithilfe dieses Förderprogramms nicht mit Endgeräten ausgestattet werden, dies entspricht nicht dem Förderzweck.
Weiterhin kann die Verwaltung über die erfolgreiche zusätzliche Stellenbesetzung im IT-Service informieren, welcher vorwiegend die Herausforderungen durch das DigitalPakt Schule bearbeiten wird. Diese Stelle wird durch die zweite Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zum Teil gefördert.
Mit dem Programm DigitalPakt Schule fördert die ILB Maßnahmen zur Implementierung digitaler Infrastrukturen an Schulen sowie regionale und landesweite Maßnahmen. Bei regionalen und landesweiten Maßnahmen werden u. a. der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen gefördert. Hierbei geht es beispielsweise um die schnellere WLAN-Anbindung ans Internet, ausreichend Hardware in Form von Laptops und Beamern und die Durchführung von Fortbildungs- und Beratungsprogrammen für die Schule (Schulleitung und Lehrkräfte). Die Anträge für den DigitalPakt Schule wurden zwar fristgerecht eingereicht, auf Anfrage wurde uns jedoch mitgeteilt, dass die Anträge für den Digitalpakt (Infrastruktur) bei der ILB liegen aber bisher noch nicht bearbeitet wurden. Die ILB-Mittel sind im HH 2020 veranschlagt.
Gesetzliche Grundlagen
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024 (Richtlinie DigitalPakt Schule) vom 31. Juli 2019 Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) vom 22.01.2021 Zweite Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020)
Finanzielle Auswirkungen: Ja (siehe Sachdarstellung)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die Sachstandsmeldung zum DigitalPakt Schule zur Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik zur Kenntnis.
Anlagen:
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