Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 23.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
20210805115831

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 19.01.2021  
OB W-14/2021  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 224 Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, eines Ersatzbaus Scheune "Alte Schule", eines Abstellgebäudes sowie zum Umbau/Sanierung "Alte Schule" sowie Neubau eines Abstellgebäudes  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0073  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
  • Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
  • Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
  • Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
  • Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
  • Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
  • Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).
  • Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8)

 

   
    23.02.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
  • Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
  • Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
  • Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
  • Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
  • Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).

Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
  • Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Hintze:

Zustimmung: 1 (Herr Hintze)

Ablehnung: 5

Enthaltung: 3

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 1 (Herr Hintze)

 

 

   
    02.03.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
  • Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
  • Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
  • Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
  • Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
  • Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).

Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
  • Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).

 

 

Abstimmungsergebnis (über das o.g. Verfahren):

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2 (Hr. Hintze)

 

 

   
    15.03.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt. 1).
  • Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
  • Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
  • Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
  • Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
  • Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).

 

Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
  • Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

Ö 10  
Bauantrag zur Errichtung eines Fischereibetriebes mit Fischerhaus, Gebäude für Fischaufzucht und -verarbeitung, Imbisswagen, Fischräuerplatz, Überdachung, Toilettengebäude, Sammelgrube und Steganlage, Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0084  
Ö 11  
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 60, Kirchstraße 2 Umnutzung einer Scheune und eines Stalls zum Wohnhaus, Neubau eines Abstellgebäudes  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0076  
Ö 12  
Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges für das Dachgeschoss Rathaus Wandlitz (Altbau) durch den Anbau einer Rettungstreppe - Vergabe der Planungsleistungen  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0079  
Ö 13  
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2829, Karl-Liebknecht-Straße 58A  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0081  
Ö 14  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau Einfamilienwohnhaus Nr. 26  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0082  
Ö 15  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau eines Einfamilienwohnhauses Nr. 35  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0083  
Ö 16  
Neubau einer Kindertagesstätte in Wandlitz (östlich) neben dem Barnimpanorama (W Kita am BP)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0289  
Ö 17  
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0290  
Ö 18  
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0291  
Ö 19  
DigitalPakt Schule für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik hier: Sachstandsmeldung  
MV/2021-0059  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 19.01.2021    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20210805115831 (1381 KB)