TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung und Begrüßung (.) |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 19.01.2021 |
|
|
OB W-14/2021 |
|
Ö 5 |
|
|
Bericht des Ortsvorstehers |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
|
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Beantwortung von Protokollaufträgen |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 224
Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, eines Ersatzbaus Scheune "Alte Schule", eines Abstellgebäudes sowie zum Umbau/Sanierung "Alte Schule" sowie Neubau eines Abstellgebäudes
|
|
|
BV-A1/2020-0073 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschluss: Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
- Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
- Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
- Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
- Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
- Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
- Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).
- Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8)
|
|
|
|
|
23.02.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
|
|
Ö 9 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
- Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
- Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
- Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
- Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
- Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).
Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
- Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Hintze: Zustimmung: 1 (Herr Hintze) Ablehnung: 5 Enthaltung: 3 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
|
|
|
|
|
02.03.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
|
|
Ö 10 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt 1).
- Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
- Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
- Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
- Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
- Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).
Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
- Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).
Abstimmungsergebnis (über das o.g. Verfahren): Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 (Hr. Hintze)
|
|
|
|
|
15.03.2021 - A1 Hauptausschuss |
|
|
Ö 15 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Dachform (§ 4 Abs. 1). Haus 3, Haus 4 und Haus 5 sollen ein asymmetrisches Satteldach erhalten (Pkt. 1).
- Der ortstypischen Dachüberstände (§ 4 Abs. 4). Bei den Dächern der Häuser 3, 4 und 5 ist kein Dachüberstand vorgesehen (Pkt. 2).
- Der festgesetzten Drempelhöhe von maximal 1 m (§ 4 Abs. 5). Die zulässige Drempelhöhe wird im Haus 3 überschritten (Pkt. 3).
- Der Über- bzw. Unterschreitung der Trauf- bzw. Firsthöhen im Vergleich zu den Nachbarfirsten und –traufen (§ 6 Abs. 2). Haus 3 überschreitet den zulässigen Höhenunterschied im Firstbereich (Pkt. 5).
- Der Gliederung der Fassadenabschnitte durch unterschiedliche Traufhöhen von maximal 0,50 m (§ 7 Abs. 5). Die Traufversprünge der Häuser 3 und 4 überschreiten dieses Maß um 0,10 m (Pkt. 6).
- Der Forderung der Angleichung der Sockelhöhen (= Oberkante Erdgeschossfußboden) von Neubauten an vorhandene Bauten (§ 6 Abs. 3). Der Ersatzneubau „Alte Schule“ wird ohne Sockel errichtet, der Gebäudesockel der Neubauten 3, 4, und 5 überschreitet die tatsächliche Sockelhöhe um 0,15 m (Pkt. 7).
Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich: - Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern auf der straßenzugewandten Dachfläche (§ 5 Abs. 1). Dachflächenfenster sind straßenseitig bei den Häusern 1, 2 und 3 geplant (Pkt. 4).
- Vom festgesetzten Mindestanteil der Öffnungsflächen einer Fassade (§ 7 Abs. 2). Der straßenseitige Giebel Haus 4 ist ohne Öffnungen geplant (Pkt. 8).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
|
Ö 10 |
|
|
Bauantrag zur Errichtung eines Fischereibetriebes mit Fischerhaus, Gebäude für Fischaufzucht und -verarbeitung, Imbisswagen, Fischräuerplatz, Überdachung, Toilettengebäude, Sammelgrube und Steganlage, Gemarkung Wandlitz |
|
|
BV-A1/2021-0084 |
|
Ö 11 |
|
|
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 60, Kirchstraße 2
Umnutzung einer Scheune und eines Stalls zum Wohnhaus, Neubau eines Abstellgebäudes
|
|
|
BV-A1/2020-0076 |
|
Ö 12 |
|
|
Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges für das Dachgeschoss Rathaus Wandlitz (Altbau) durch den Anbau einer Rettungstreppe -
Vergabe der Planungsleistungen |
|
|
BV-A1/2021-0079 |
|
Ö 13 |
|
|
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2829, Karl-Liebknecht-Straße 58A |
|
|
BV-A1/2021-0081 |
|
Ö 14 |
|
|
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau Einfamilienwohnhaus Nr. 26 |
|
|
BV-A1/2021-0082 |
|
Ö 15 |
|
|
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Neubau eines Einfamilienwohnhauses Nr. 35 |
|
|
BV-A1/2021-0083 |
|
Ö 16 |
|
|
Neubau einer Kindertagesstätte in Wandlitz (östlich) neben dem Barnimpanorama (W Kita am BP) |
|
|
BV-GV/2021-0289 |
|
Ö 17 |
|
|
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1 |
|
|
BV-GV/2021-0290 |
|
Ö 18 |
|
|
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3 |
|
|
BV-GV/2021-0291 |
|
Ö 19 |
|
|
DigitalPakt Schule für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik
hier: Sachstandsmeldung |
|
|
MV/2021-0059 |
|
N 1 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
N 2 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 19.01.2021 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|