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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 06.11.2018 |
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A2-30/2018 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Information und Anfragen |
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Ö 8 |
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Mitteilung des Sachstandes zum Bebauungsplanverfahrens „Ehemaliger Güterbahnhof“ durch Vorhabenträger |
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Ö 9 |
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Geänderte Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee |
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BV-A1/2018-0285 |
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Ö 10 |
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Geänderte Bauvoranfrage zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle mit einem Sozialtrakt
Gemarkung Wandlitz
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BV-A1/2019-0292 |
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Ö 11 |
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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Campingplatz am Liepnitzseee", OT Lanke |
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BV-A1/2018-0286 |
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Ö 12 |
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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Campingplatz "Am Liepnitzsee" in der Gemarkung Lanke, Flur 7, Flurstück 106. |
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BV-A1/2018-0287 |
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Ö 13 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder
-Stellplatzsatzung- |
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BV-GV/2018-0521 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. |
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15.10.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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15.10.2018 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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16.10.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 11 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung:
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17.10.2018 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung:
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: mit Änderung: § 4 Abs. 3 gilt für die bauliche Anlage oder Nutzungseinheit und § 4 Abs. 5 wäre 1 Ladesäule ab 50 Plätze sinnvoll Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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08.11.2018 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (nicht beschlussfähig): Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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19.11.2018 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 21 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (1. Lesung): Zustimmung: 14 Ablehnung: 5 (Hintze) Enthaltung: 3 Der 2. Antrag den 3. Stellplatz zu streichen erübrigt sich somit und wird nicht abgestimmt.
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29.01.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (2. Lesung mit Hinweisen): Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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31.01.2019 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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11.02.2019 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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21.02.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (Änderung): Zustimmung: 16 (Hintze) Ablehnung: 4 Enthaltung: 4
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Ö 14 |
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Weitere Entwicklung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes |
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BV-GV/2018-0540 |
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Ö 15 |
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Straßenausbau "Rosenstraße" OT Basdorf
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2018-0542 |
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Ö 16 |
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Aufhebung des Bebauungsplanes "Am alten Weinberg" in der Gemarkung Prenden. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2018-0543 |
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Ö 17 |
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1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Klosterfelde", OT Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0544 |
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Ö 18 |
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Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - |
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BV-GV/2018-0546 |
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Ö 19 |
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Sozialer Wohnungsbau in der Gemeinde Wandlitz
hier: Grundsatzbeschluss zum Erwerb von 42 bezugsfertig errichteten Sozialwohnungen in den Basdorfer Gärten und weiterer Grundstückserwerb |
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BV-GV/2019-0551 |
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Ö 20 |
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Änderung Flächennutzungspläne Nachbargemeinden |
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MV-A1/2018-0039 |
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Ö 21 |
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Erarbeitung einer Niederschlagsentwässerungsstrategie für die Gemeinde Wandlitz |
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MV-GV/2018-0061 |
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Ö 22 |
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Aufhebung gemeinsamer Geh- und Radwege in der Gemeinde Wandlitz |
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MV-GV/2018-0062 |
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N 23 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 06.11.2018 |
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N 24 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 25 |
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Information Basdorfer Gärten |
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