Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Entsprechend des auf Empfehlung der Bauverwaltung gefassten Beschlusses zur Vorplanung des Straßenbaus „Rosenstraße“ ist nunmehr die Entwurfsplanung erstellt worden. Diese sieht den Ausbau nach folgenden Parametern vor:
Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise. Herstellung eines Gehweges mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterung. Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung. Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen. Erneuerung der Beleuchtung.
Ausbau der Fahrbahn als Mischverkehrsfläche (ohne Gehweg) mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise. Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung. Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen.
Die betreffenden Straßenabschnitte sind unbefestigt. Die Fahrbahnoberflächen weisen durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzten Fahrflächen variieren im Streckenverlauf. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Bei trockener Witterung sind die Anwohner einer erheblichen Staubbelastung ausgesetzt.
In der Rosenstraße wurde bereits eine Beleuchtungsanlage errichtet. Lediglich in dem Teilabschnitt zwischen der Waldheimstraße und dem Rosengarten ist eine regelgerechte Ausleuchtung des Straßenraumes derzeit nicht gegeben. In diesem Bereich stehen noch vier Bogenleuchten aus dem Altbestand der 1970er Jahre. Zwei davon stehen auf dem Baugrundstück des B- Plangebietes „Rosengarten“. Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage in der Rosenstraße zu vervollständigen. Die Planung sieht dafür die Errichtung von sechs neuen Leuchten vom Typ „Toledo“, oder gleichwertig, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in der Farbe moosgrün vor. Gemäß dem Grundsatzbeschluss zum Einsatz von Leuchtmitteln in Straßen- und Gehwegbeleuchtungsanlagen wird bei der elektrotechnischen Ausstattung der aktuelle Stand der LED- Technik berücksichtigt.
Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger in einer Einwohnerversammlung am 12.09.2018 über die Art und den Umfang des Bauvorhabens sowie über die Höhe der geplanten Kosten informiert. Dabei wurden die entsprechenden Planungsunterlagen vorgestellt. Des Weiteren erfolgte eine Information über die zu erwartenden Anliegerbeiträge sowie die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrten. Das Protokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Nach der Kostenschätzung ergeben sich voraussichtliche Beiträge pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche für den
Als Kostensatz zur Herstellung der Grundstückszufahrten ergibt sich, für eine Musterlänge von 2,30 m, ein Betrag von ca. 1.000-1.100 € pro Zufahrt (rechnerisch 134,24 €/m² herzustellender Zufahrtsfläche).
Vom Siedlerverein Basdorf e.V. wurde in der Zeit vom 22.09.2018 bis zum 07.10.2018, eine Anliegerbefragung zum grundhaften Ausbau von öffentlichen Siedlungsstraßen in der Siedlung „Waldfrieden“ durchgeführt. Demnach haben in der Rosenstraße 30 Anlieger gegen einen Straßenausbau und 1 Anlieger für einen Straßenausbau gestimmt. Bei 6 Grundstücken wurde kein Eigentümer angetroffen. Unabhängig von der Prüffähigkeit dieser Anliegerbefragung ist festzustellen, dass in der Rosenstraße lediglich 37 Anlieger in die Befragung einbezogen wurden. Demgegenüber stehen die von der Gemeinde ermittelten 50 beitragspflichtigen Anliegergrundstücke.
Zur Beantwortung wurde dem Siedlerverein der aktuelle Sachstand zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen im Siedlungsgebiet „Waldfrieden“ mitgeteilt. Es wurde unter anderem erläutert, dass in der Gemeinde seit Jahren Hinweise und Beschwerden hinsichtlich der unbefestigten Straßen in dem Siedlungsgebiet „Waldfrieden“ eingehen. Der Bitte nach einem grundhaften Straßenausbau konnte in der Vergangenheit nicht entsprochen werden, weil die Medienverlegung, insbesondere die Verlegung der Schmutzwasserleitungen, nicht vollständig abgeschlossen war. Erst im Zusammenhang mit der schrittweisen Entwicklung des Geländes der ehemaligen Landespolizeischule konnte die Erschließung des Siedlungsgebietes fertiggestellt werden. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, den grundhaften Straßenausbau in der Siedlung „Waldfrieden“ weiterführen zu können. Dafür wurde mit dem Ortsbeirat Basdorf bereits 2017 eine Prioritätensetzung für die Weiterführung der Straßenbaumaßnahmen in der Siedlung „Waldfrieden“ abgestimmt. Als dringlichste Maßnahmen konnten bisher, neben der Straßenwiederherstellung der Blumenstraße, die Planungen für den Ausbau der Rosenstraße, sowie für den Ausbau der Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße in Auftrag gegeben werden.
Die Mitteilung vom Siedlerverein über das Ergebnis der Befragung und das Antwortschreiben der Gemeinde ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Als Straßenbaulastträger ist die Gemeinde zu einer objektiven Bewertung der Erfordernisse von kommunalen Straßenbaumaßnahmen verpflichtet. Dabei ist auch die zukünftige Entwicklung der gemeindlichen Infrastruktur in Betracht zu ziehen. Des Weiteren sind neben der Nutzbarkeit für die motorisierten Verkehrsteilnehmer auch die Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder, Jugendliche und Ältere sowie Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die nunmehrige Fortführung des Planungsprozesses ist zur Erforderlichkeit des Straßenausbaus festzustellen, dass die Befahrbarkeit nur durch laufende Instandsetzungsmaßnahmen gewährleistet ist. Witterungsbedingt kommt es regelmäßig zu erheblichen Einschränkungen (Staubentwicklung bei Trockenheit bzw. Pfützenbildung und Ausfahrungen bei Nässe oder Frost- Tauwechsel) in der Benutzbarkeit. Eine verkehrssichere Zufahrt zu dem übergeordneten Straßennetz der L 100 ist über die bereits grundhaft in Asphaltbauweise hergestellten Flieder-, Hortensien-, Nelkenstraße sowie über die Waldheimstraße gegeben. Daher kann eingeschätzt werden, dass die Grundfunktion der verkehrlichen Erschließung zwar gegeben ist, jedoch auf einem relativ geringen Niveau und unter Hinnahme von Nutzungseinschränkungen. Insofern ist ein Straßenausbau geboten.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Eckpunkten:
Den Ausbau der Fahrbahn mit einer Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise. Die Herstellung eines Gehweges mit einer Regelbreite von 1,50 m und den Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung. Die Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen. Die Erneuerung der Beleuchtung unter Verwendung von LED- Technik.
Den Ausbau der Fahrbahn als Mischverkehrsfläche (ohne Gehweg) mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise. Den Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung. Die Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.
Anlagen: Übersichtsplan Protokoll der Einwohnerversammlung vom 12.09.2018 Mitteilung über das Ergebnis der Befragung vom 11.10.2018 gemeindliche Stellungnahme an den Siedlerverein vom 23.10.2018
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