Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.05.2018 (BV-GV/2018-0473) wurde die Verwaltung beauftragt, „Probleme, welche in der Vergangenheit bei der Zusammenarbeit mit dem NWA entstanden sind, zusammenzutragen, aufzuarbeiten und der Gemeindevertretersitzung bis zum Jahresende zur Diskussion vorzulegen.“
In der vorherigen Diskussion in den gemeindlichen Gremien ist deutlich geworden, dass es weder um eine „Zerschlagung“ des NWA geht noch um die sogenannte Altanschließerthemaitk. Das letztgenannte Thema ist nicht zur Zufriedenheit der Gemeinde Wandlitz ausgegangen.
Die Altanschließerthematik hat das Image des NWA stark beschädigt. Auch wenn der NWA dafür nicht in erster Linie die Schuld trägt, wurden doch Defizite im Umgang mit den Bürgern offensichtlich.
In Abstimmung mit der Fraktion EBWP, welche die o.g. Beschlussvorlage initiierte, wurden folgende Problemfelder zusammengetragen:
Bei vielen Gemeindevertretern entsteht der Eindruck, dass der NWA allzu häufig den Klageweg beschreitet bzw. den Bürger in den Rechtsstreit zwingt. Diese Auffassung mag subjektiv sein, Bürger berichten aber häufig von einem hohen „juristischen Druck“. Angebote zur Erörterungen oder Mediationsverfahren fehlen bislang.
Ziel: Der NWA sollte sich stärker auf Konsens mit den Bürgern orientieren und außergerichtliche Lösungen suchen.
Alle rechtlichen Auseinandersetzungen werden bislang vom Verbandsvorsteher als Geschäft der laufenden Verwaltung geführt und insbesondere mit dem Hinweis auf die Treuepflicht gegenüber der Verbandsversammlung „bis zum Äußersten“ geführt.
Die Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz bestimmt, dass für etwaige Vergleiche ab einem Wert von 10.000 € der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist. Eine ähnliche Regelung, jedoch mit geringeren Streitwerten sollte auch für den NWA erarbeitet werden.
Ziel: Eine Änderung bzw. Einführung einer Zuständigkeitsordnung dient nicht nur dem Schutz des Verbandsvorstehers. Sie ermöglicht auch innerhalb des Vorstandes oder der Verbandsversammlung eine ausgewogenere Meinungsfindung.
Formal sind die gewählten Gemeindevertreter in der Verbandsversammlung und die Bürgermeisterin das Bindeglied zwischen Gemeinde und NWA. Im „kommunalen Alltag“ ist ein Informationsaustausch schwierig zu organisieren. Daher sollte die Gemeinde Wege diskutieren, die Aktivitäten des NWA stärker in die Gremienarbeit einzubeziehen. Dies könnte beispielsweise über Jahresberichte, Besuche im Fachausschuss oder Infoveranstaltungen erfolgen.
Ferner sollte es für den NWA zukünftig einen Kundenbeirat geben. Zahlreiche andere Verbände haben bereits einen solchen Beirat, beispielsweise der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“.
Ziel: Die Gemeinde Wandlitz und die Bürger sollten stärker an der Arbeit des NWA teilhaben.
Die Öffentlichkeitsarbeit des NWA beschränkt sich zurzeit auf die Herausgabe der Wasserzeitung und einer Internetseite. Insbesondere die Internetseite ist nicht immer aktuell. Zu einer guten Öffentlichkeitsarbeit gehören aber auch Bürgerschreiben, die verständlich und freundlich formuliert sein sollten. Dazu könnte es sinnvoll sein, eine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit zu schaffen bzw. einen Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren.
Ziel: Verbesserung der Öffentlichkeitskeitsarbeit.
Die Sitzungen der Verbandsversammlungen fanden bislang in Zehlendorf am Verwaltungssitz des NWA statt. Dieser ist für den Bürger schwer zu erreichen, der Versammlungsraum ist nicht barrierefrei und ist insgesamt sehr beengt. Der Verbandsvorsteher hat bereits angekündigt, zukünftig für Verbandsversammlungen kommunale Einrichtungen zu nutzen, die besser erreichbar sind. Für eine bessere aktive Teilnahme der Bürger an dieser Sitzung ist es aber ebenso erforderlich, dass die Sitzungsunterlagen im Internet im Vorfeld abrufbar sind.
Ziel: Verbesserung der Teilnahmemöglichkeit für Bürger an der Verbandsversammlung. Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Internet.
Der Dienstsitz des NWA befindet sich derzeit in einem Gebäude der Stadt Oranienburg, welches ursprünglich ein Wohnhaus war. Diese ehemalige Nutzungsart kann das Gebäude auch nach einer Modernisierung nicht leugnen. Die Räume sind eng, verwinkelt und es gibt keine klare Raumstruktur. Ebenso gibt es kein Erweiterungspotential für zusätzlich einzurichtende Arbeitsplätze. Daher sollte der NWA eine Verlegung des Verwaltungssitzes in Erwägung ziehen. Die Auswahl des Standortes sollte dann unter dem Aspekt der besseren Bürgernähe und der Konzentration alle Mitarbeiter erfolgen. Ideal wäre aus Sicht der Gemeinde Wandlitz der Standort Basdorf. In den Basdorfer Gärten gibt es eine entsprechende Immobilie die für diese Zwecke geeignet scheint.
Ziel: Verlegung des Verwaltungssitzes unter dem Aspekt der besseren Erreichbarkeit und der Konzentration der Mitarbeiter.
Zukünftig sollte die Möglichkeit der Abwasserentsorgung mittels Kleinkläranlage eingeräumt werden, verbunden mit einer Befreiung vom Anschlusszwang. Dort wo dies bereits praktiziert wird, entscheiden sich lediglich ca. 10% der Haushalte für diese Variante. Insofern ist die Wirtschaftlichkeit einer zentralen Abwasserentsorgung noch immer gegeben. Ebenso zu untersuchen wäre die Möglichkeit für Siedlungsgebiete kleinere Blocklösungen zu entwickeln. Dadurch könnte Wasser dort gehalten werden wo es gefördert wird. Der Transport von Abwasser über weite Strecken kann weder wirtschaftlich sinnvoll noch ökologisch sein.
Ziel: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit einer stärkeren ökologischen Orientierung.
Es gibt zahlreiche kommunale Aufgaben, die durch den NWA wahrgenommen werden können, weil es Synergien mit den bisherigen Kernaufgaben gibt. Dazu gehören beispielsweise die Aufgabenbereiche Löschwasserversorgung und Regenentwässerung.
Ziel: Übernahme weiterer kommunaler Aufgabenbereiche.
Weiteres Vorgehen
Zunächst sollte in den gemeindlichen Gremien die o.g. Aufzählung diskutiert und ggf. ergänzt werden.
Im nächsten Schritt sollten diese Anliegen in die Verbandsversammlung getragen werden. Die Gemeinde Mühlenbecker Land und die Stadt Oranienburg sollte an diesem Diskussionsprozess aktiv beteiligt werden. Ebenso die Bürger im Versorgungsgebiet.
Es wird daher vorgeschlagen, dass der NWA einen sogenannten „Zukunftsworkshop“ durchführt. Der Ablauf sollte sich an der Leitbilddiskussion in der Gemeinde Wandlitz orientieren. Teilnehmer dieses Zukunftsworkshops sollten die Mitglieder der Verbandsversammlung, Mitarbeiter des Verbandes, Kommunalpolitiker/sachkundige Einwohner und Bürger im Versorgungsgebiet sein. Der Zukunftsworkshop ist sachkundig zu moderieren. Für die Durchführung eines solchen Workshops hat die Gemeinde Wandlitz entsprechende Mittel für den Wirtschaftsplan 2019 des NWA beantragt.
Die o.g. Problemfelder sind daher als Impuls für die Bearbeitung im Workshop zu verstehen.
Gesetzliche Grundlagen
BV-GV/2018-0473
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die Auflistung der Problemfelder, die im Zusammenhang mit dem Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband stehen, zur Kenntnis. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diese Themen dem Verbandsvorsteher zu übermitteln. Ebenso ist ein Beschlussantrag in die nächste reguläre Verbandsversammlung des NWA einzubringen, der die Bearbeitung dieser Themen in einem Zukunftsworkshop fordert. Die Gemeinde Mühlenbecker Land, die Stadt Oranienburg und die Bürger im Versorgungsgebiet sind an einem solchen Zukunftsworkshop zu beteiligen.
Anlagen:
keine
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