Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Anlass und das Ziel des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ in Prenden waren die Deckung des damals bestehenden hohen Bedarfes an Gewerbeflächen, Wohngrundstücken sowie die mittelfristige Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde. Dementsprechend wurde für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO ausgewiesen. Die tatsächliche Entwicklung des Gebietes verlief jedoch entgegen dieser Ausweisung und ähnelt sichtbar einem allgemeinen Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO. Die für ein Mischgebiet charakteristische Funktionsdurchmischung ist nicht gegeben, damit ist der Bebauungsplan rechtsunwirksam.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2018 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ beschlossen. Am 5. Juli 2018 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Zeitraum vom 6. September bis 7. Oktober 2018 lag die Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 3 BauGB öffentlich aus, parallel wurden gemäß § 4 BauGB die Träger der öffentlichen Belange und Nachbargemeinden beteiligt. Alle betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Insgesamt vierzehn Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Bebauungsplan „Am alten Weinberg“ Gemarkung Prenden
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
a) Blockabstimmung oder b) Einzelabstimmung.
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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