Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0543  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes "Am alten Weinberg" in der Gemarkung Prenden. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 31
Die Bürgermeisterin
Abwägungsbeschluss
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
14.01.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägungsprotokoll_Aufhebung_Am_alten_Weinberg

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Begründung / Erläuterung

Der Anlass und das Ziel des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ in Prenden waren die Deckung des damals bestehenden hohen Bedarfes an Gewerbeflächen, Wohngrundstücken sowie die mittelfristige Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde. Dementsprechend wurde für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO ausgewiesen. Die tatsächliche Entwicklung des Gebietes verlief jedoch entgegen dieser Ausweisung und ähnelt sichtbar einem allgemeinen Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO. Die für ein Mischgebiet charakteristische Funktionsdurchmischung ist nicht gegeben, damit ist der Bebauungsplan rechtsunwirksam.

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2018 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ beschlossen. Am 5. Juli 2018 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Zeitraum vom 6. September bis 7. Oktober 2018 lag die Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 3 BauGB öffentlich aus, parallel wurden gemäß § 4 BauGB die Träger der öffentlichen Belange und Nachbargemeinden beteiligt. Alle betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Insgesamt vierzehn Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Bebauungsplan „Am alten Weinberg“ Gemarkung Prenden

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführte Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in

a)     Blockabstimmung oder

b)     Einzelabstimmung.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

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Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll_Aufhebung_Am_alten_Weinberg (358 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.12.2018 13:53:55   Sandra Lysakowska