Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Mit Beschluss vom 05.10.2017 wurde das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung unter Berücksichtigung des geänderten Geltungsbereiches und unter Überprüfung der bisherigen Gestaltungsregeln durch ein Planungsbüro fortgeführt.
Auf Grund der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung im Mai 2016 wird das Verfahren nach der aktuellen Brandenburgischen Bauordnung weitergeführt.
Am 18.10.2018 wurde durch den Ortsbeirat Schönerlinde der geänderten Gestaltungssatzung (Stand: 30.08.2018) vorab mehrheitlich zugestimmt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKverf) §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen:
Entwurf – Gestaltungsatzung über die örtlichen Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde einschl. Geltungsbereich
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