Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Campingplatz am Liepnitzsee“ hinsichtlich der textlichen Festsetzung betreffs des Gebäudes A (Reception mit Ferienwohnungen). Er beabsichtigt die Umnutzung einer Ferienwohnung in eine Hausmeisterwohnung und begründet dies mit den erhöhten Anforderungen an den Service allgemein und die Sicherheit des Betriebes eines Campingplatzes.
Die Befreiung dieses Sachverhaltes ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen BauGB Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt, dass dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Campingplatz am Liepnitzsee“ bezüglich der Nutzungsänderung einer Ferienwohnung in eine Hausmeisterwohnung zugestimmt wird.
Anlagen:
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