Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Campingplatz „Am Liepnitzsee“ zur Errichtung einer temporär genutzten Stellfläche für Kraftfahrzeuge auf dem Campingplatz in Lanke vor.
Begründung des Antragstellers: Diese Teilfläche ist als Kleinsiedlungsgebiet i.S. § 2 BauNVO festgesetzt. Den Antrag auf Befreiung begründet der Antragsteller mit erhöhten Anforderungen an die Betreibung des touristischen Gewerbes sowie zunehmende Auswirkungen des Fahrzeugverkehrs und den daraus folgenden erhöhten Stellplatzbedarf. Aus Sicht der Betreiber ergibt sich ein saisonaler Mehrbedarf an Stellplätzen im Rahmen von Großveranstaltungen. In dieser Zeit verstellten die Fahrzeuge den öffentlichen Straßenraum, was zu Behinderungen z.B. der Laufwettbewerbe führt.
Begründung der Gemeinde: Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Bebauungsplan Campingplatz „Am Liepnitzsee“ setzt insgesamt 47 Stellplätze auf einem Parkplatz im Eingangsbereich fest. Die nunmehr geplanten zusätzlichen Parkplätze sind in dem nördlichen Teil des Kleinsiedlungsgebietes vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 2 BauNVO sind in Kleinsiedlungsgebieten Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig, damit dürfen auf diesem Grundstück nur Parkplätze und Garagen errichtet werden, die nur dem Bedarf der darauf befindlichen Wohnhäuser entsprechen. Somit werden durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt, es handelt sich um keinen Befreiungstatbestand. Darüber hinaus befindet sich auf dem direkten Nachbargrundstück ein Parkplatz mit einer Parkfläche von ungefähr 13.000m². Eine gemeinsame Nutzung dieses Parkplatzes im Rahmen der Großveranstaltungen ist aus planerischer und auch ökologischer Sicht sinnvoll.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 30 und 31 BauGB §§ 2 und 12 BauNVO § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Bebauungsplan Campingplatz „Am Liepnitzsee“ Lanke
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die beantragte Befreiung von dem Festsetzungen des Bebauungsplanes Campingplatz „Am Liepnitzsee“ nach § 31 Abs. 2 BauGB ab.
Anlagen:
- Befreiungsantrag - Lageplan - Auszug – Liegenschaftskataster - Auszug – Bebauungsplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||