Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt die geänderte Bauvoranfrage (Standort Langer Grund) zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle mit einem Sozialtrakt vor.
Der geplante Baukörper wird eine Fläche von ca. 49,0 x 37,0 m (Halle 24,0 und Sozialtrakt 11,0 m) einnehmen. Die Höhe der Halle beträgt ca. 12,0 und die des Sozialtraktes ca. 6,0 m. Siehe Lageplan und Kurzbeschreibung.
Im Flächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist die Fläche des geplanten Standortes als Gemeinbedarfsfläche (Schule) dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante Sporthalle am Standort Langer Grund als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Gebäuden des Gymnasiums städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen:Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss (A1) der Gemeinde Wandlitz beschließt, der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthall gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
Auszug Lageplan (1 Seite) Auszug Flächennutzungsplan (1 Seite) Kurzbeschreibung (2 Seiten) Ansichten (2 Seiten)
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