Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 13.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils 18.04.2013  
GV-17/2013  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Vorplanung eines Reststoffhofes Einreicher: DIE LINKE/DIE GRÜNEN      
Ö 9  
Jahreslagebild 2012 der Polizeiinspektion Barnim für die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2013-0072  
Ö 10  
Straßenbenennung: "Walter-Blankenburg-Weg"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0461-1  
Ö 11  
Straßenausbau der Straßen "An der Gierwiese / Friedrich- Engels- Straße", OT Wandlitz Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0514  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.

 

1.  Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

?         Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m *

?         Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit)

?         Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn 

?         Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

2.  Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben

     sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 / m² anrechenbare

     Grundstücksfläche. 

Bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m ergeben sich Erschließungsbeiträge von   voraussichtlich ca. 3,54 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

3.  Aufwand und Kosten für Grundstückszufahrten sind gemäß Grundstückszu-

     fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. 

     Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund-

     stückszufahrtenfläche.  

 

* Das Ergebnis wird im Protokoll vermerkt.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

   
    06.05.2013 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.

 

1.  Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

?         Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m *

?         Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit)

?         Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn 

?         Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

2.  Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben

     sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 € / m² anrechenbare

     Grundstücksfläche. 

 

3.  Aufwand und Kosten für Grundstückszufahrten sind gemäß Grundstückszu-

     fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. 

     Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund-

     sckszufahrtenfläche.  

 

* Das Ergebnis wird im Protokoll vermerkt.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    28.05.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.

 

1.  Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

?         Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m *

?         Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit)

?         Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn 

?         Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

2.  Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben

     sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 / m² anrechenbare

     Grundstücksfläche. 

Bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m ergeben sich Erschließungsbeiträge von   voraussichtlich ca. 3,54 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

3.  Aufwand und Kosten r Grundstückszufahrten sind gemäß Grundsckszu-

     fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. 

     Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund-

     stückszufahrtenfläche.  

 

* Das Ergebnis wird im Protokoll vermerkt.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Fahrbahnbreite 4,75

 

Zustimmung:              . 5

Ablehnung:              .

Enthaltung:             

 

 

Zustimmung:              . 5

Ablehnung:              .

Enthaltung:

   
    03.06.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.

 

1.  Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

?         Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m *

?         Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit)

?         Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn 

?         Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

2.  Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben

     sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 / m² anrechenbare

     Grundstücksfläche. 

Bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m ergeben sich Erschließungsbeiträge von   voraussichtlich ca. 3,54 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

3.  Aufwand und Kosten r Grundstückszufahrten sind gemäß Grundsckszu-

     fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. 

     Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund-

     stückszufahrtenfläche.  

 

* Das Ergebnis wird im Protokoll vermerkt.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt hat den Raum verlassen, 9 Stimmberechtigte)

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    13.06.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.

 

1.  Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen:

  • Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m *
  • Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn 
  • Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

2.  Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben

     sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 € / m² anrechenbare

     Grundstücksfläche. 

Bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m ergeben sich Erschließungsbeiträge von   voraussichtlich ca. 3,54 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

3.  Aufwand und Kosten für Grundstückszufahrten sind gemäß Grundstückszu-

     fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. 

     Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund-

     stückszufahrtenfläche.  

 

* Das Ergebnis der Anliegerversammlung wird im Protokoll vermerkt.

 

Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              22

Ablehnung:              1

Enthaltung:              1

Ö 12  
Textbebauungsplan - "Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde" in der Gemarkung Schönerlinde - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0515  
Ö 13  
Vorplanung zum Straßenbau "Beim Findelstein" OT Basdorf  
BV-GV/2013-0518  
Ö 14  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0519  
Ö 15  
Verfahrensweise zur Vergabe freiberuflicher Leistungen
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0520  
Ö 16  
Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Kindertagesstätte, eines Feuerwehrgerätehauses und eines Gemeindezentrums im OT Lanke
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0521  
Ö 17  
Radweg von Schönerlinde nach Mühlenbeck Änderung der Aufgabenstellung zur Planung  
BV-GV/2013-0522  
Ö 18  
Errichtung von zusätzlichen Räumen für den Hort Wandlitz  
BV-GV/2013-0526  
Ö 19  
1.Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz" Einleitungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0523  
Ö 20  
Straßenbau 1. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0524  
Ö 21  
Investitionszuschuss an die Ev. Kirchengemeinde Zerpenschleuse  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0525  
Ö 22  
Herstellung Gehweg und Beleuchtung an der Breitscheidstraße, von der B 109 bis Wördenweg OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0527  
Ö 23  
Änderung Stellenplan 2013  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0530  
Ö 24  
Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz -Aufstellungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0531  
Ö 25  
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0532  
Ö 26  
Aktueller Sachstandsbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgruppen in der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2013-0533  
Ö 27  
Namensänderung der AG Leben ohne Barrieren  
BV-GV/2013-0535  
N 28     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 18.04.2013    
N 29     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung