Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro Watiplan GmbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsleistungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Ausbau der Straßen „An der Gierwiese“ und „Friedrich-Engels-Straße“ bereits im Jahr 2009 beauftragt. Nunmehr konnte das Projekt zur Weiterbearbeitung wieder aufgenommen werden. Dafür erfolgte auf Grundlage der erarbeiteten Planunterlage eine Aktualisierung der Kostenschätzung entsprechend der derzeitigen Preisentwicklung.
Es ist vorgesehen, die derzeit unbefestigte Straße „An der Gierwiese“ im Bereich zwischen Thälmann- und August-Bebel-Straße sowie die unbefestigte „Friedrich-Engels-Straße“ im Bereich zwischen August-Bebel-Straße und „An der Gierwiese“ grundhaft auszubauen. Beide Straßen grenzen unmittelbar aneinander und befinden sich im nordwestlich gelegenen Gebiet von Wandlitz.
Die Gesamtlänge der Straße „An der Gierwiese“ beträgt ca. 400 m und die der Friedrich-Engels-Straße ca. 200 m. Es steht eine Straßenflurstücksbreite von jeweils durchgängig ca. 12 m zur Verfügung.
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wird für diese Form von Erschließungsstraßen zu ausschließlich Wohnzwecken eine Regelbreite von 4,75 m als Ausbauquerschnitt empfohlen. Dies ermöglicht den Begegnungsfall PKW / PKW bei verminderter Geschwindigkeit („Zone 30“ ist vor Ort bereits ausgeschildert). Beide Straßen haben hauptsächlich eine Erschließungsfunktion.
In jüngster Zeit wird bei Straßenplanungen im Gemeindegebiet zunehmend eine Fahrbahnbreite von 5,10 m in Erwägung gezogen. Hauptgrund dafür ist die mit dieser Breite gebotene Möglichkeit des Vorbeifahrens an einem auf der Fahrbahn rechts stehenden Fahrzeug, ohne die Asphaltfahrbahn verlassen zu müssen. Unstrittig kann mit der breiteren Fahrbahn eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung erzielt werden. Anderseits steigen in gewissem Umfang die Baukosten. Auch der Versiegelungsgrad nimmt entsprechend zu. Insofern sind bisherige Straßenplanungen mit der geringst möglichen Fahrbahnbreite (i.d.R. 4,75 m) vorgenommen worden. Angesichts der in den letzten Jahren zu verzeichnenden fortschreitenden städtebaulichen Entwicklung sollte jedoch bei den anstehenden Straßenplanungen eine Erhöhung des Erschließungsniveaus erwogen werden. Deshalb ist auch hier eine Weiterplanung mit einer Fahrbahnbreite von 5,10 m in Betracht zu ziehen.
Die Fahrbahnen sollen in Asphaltbauweise errichtet werden. Bestandteil der Baumaßnahme ist ebenfalls die Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster, wobei die Farbe anthrazit zur optischen Abgrenzung von Fahrbahn und Seitenbereich empfohlen wird.
Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt beidseitig über teilweise vorhandene und neu zu errichtende Mulden, wobei die Straßenflurstücksbreite eine großzügige Muldenbreite von 2,00 m bis 2,50 m ermöglicht. Die bereits vorhandenen Mulden sind dementsprechend auszubauen.
Die einseitig vorhandene Straßenbeleuchtung ist neuwertig. Ein Eingriff in die Anlage ist nicht vorgesehen, vorbehaltlich straßenbaulicher Zwangspunkte. Beide Straßenbereiche sind ebenfalls abwasserseitig erschlossen.
Eine Errichtung von Parkflächen ist nicht geplant.
Die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erarbeitete Vorzugsvariante ist im Erläuterungsbericht beschrieben und kostenmäßig ausgewiesen.
Die Realisierung der geplanten Straßenausbaumaßnahme erhöht die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität im vorhandenen Umfeld. Die Verkehrsführung wird zukünftig geleitet und eine unkontrollierte Befahrung des gesamten Straßenflurstücks vermieden. Durch die Anlage von Versickerungsmulden erfolgt eine zielgerichtete Entwässerung. Die Straßenoberflächen erhalten eine dauerhafte Befestigung und müssen nicht weiterhin periodisch wiederkehrend kostenintensiv instand gesetzt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbGStrG) HOAI, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstückszufahrten sowie der Entwässerung über Versickerungsmulden weiter zu planen.
1. Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen: ? Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 4,75 m oder 5,10 m * ? Zufahrten in Betonsteinpflaster (Farbe anthrazit) ? Entwässerung über Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahn ? Erhalt der vorhandenen Straßenbeleuchtung.
2. Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von 355.000,00 € ergeben sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,30 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m ergeben sich Erschließungsbeiträge von voraussichtlich ca. 3,54 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.
3. Aufwand und Kosten für Grundstückszufahrten sind gemäß Grundstückszu- fahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. Der voraussichtliche Kostenersatz beträgt ca. 90,00 € / m² hergestellte Grund- stückszufahrtenfläche.
* Das Ergebnis wird im Protokoll vermerkt.
Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt. Anlagen:
Lageplan 1 „An der Gierwiese“ Lageplan 2 „Friedrich-Engels-Straße“
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