Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf ihrer Sitzung am 13.09.2012 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf Basis der Unterlagen zur Vorplanung den Straßenbau der Wilkesiedlung weiter zu planen.
Es ist beabsichtigt den Straßenbau der Wilkesiedlung in zwei Bauabschnitten vorzunehmen.
Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Anliegerstraßen. ? Schützenstraße ? Bergstraße ? Birkengrund ? Parkallee
Auf Basis der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen - Leitfaden Brandenburg“, wurde der Straßenquerschnitt o.g. Straßen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche geplant. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und Freizeit. Daher sind die Straßen als Mischverkehrsflächen ohne Anlage eines gesonderten Gehweges geplant worden.
Für die geplanten Anliegerstraßen ist der Begegnungsfall Pkw / Pkw maßgebend. Die Ausbaubreite der Asphaltfahrbahnen beträgt 4,75 m. Das ggf. notwendige Vorbeifahren z. B. eines Lkws zur Müllentsorgung an einem am Fahrbahnrand stehenden Pkw kann unter der Voraussetzung der Mitbenutzung der Bankettbereiche gewährleistet werden.
Die Regenentwässerung der Fahrbahnen erfolgt über offene Muldenversickerungen bzw. in einzelnen Abschnitten über Rigolenversickerungsanlagen.
Im Übrigen berücksichtigt die vorliegende Entwurfsplanung die Befestigung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise.
Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz ist die Vorplanung zum 1. Bauabschnitt der Wilkesiedlung auf einer Informationsveranstaltung am 05.03.2013 vorgestellt worden. Im Zuge der Veranstaltung wurden die Anwesenden über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten der Straßenbaumaßnahme informiert.
Die Anwesenden wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die durch die Baumaßnahme betroffenen Straßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) als erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen gelten. Da jeder Straßenzug separat abgerechnet wird, differiert der Erschließungsbetrag in Abhängigkeit von den jeweiligen Investitionskosten der Straßen sowie den anliegenden anrechenbaren Grundstücksflächen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen für den Straßenbau des 1. Bauabschnittes der Wilkesiedlung ca. 570.000 €. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den Straßenbau wird voraussichtlich bei maximal ca. 3,25 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche liegen.
Des Weiteren wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Wandlitz für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz nach der Grundstückszufahrtensatzung erhebt. Der geschätzte Aufwand beträgt ca. 79,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde im Übrigen über eine Verbreiterung der Fahrbahnquerschnitte im Hinblick auf die Möglichkeit des Vorbeifahrens an einem am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeug ohne Verlassen der Asphaltfahrbahn diskutiert. Da die Fahrbahnverbreiterung mit der Erhöhung der Investitionskosten verbunden ist, wurde sie durch die Anwesenden nicht favorisiert.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Den Straßenbau des 1. Bauabschnittes der Wilkesiedlung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten. ? Die Schützenstraße, Parkallee, Bergstraße sowie der Birkengrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge des Straßenbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenbau beträgt ca. 3,25 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Jeder Straßenzug wird beitragsrechtlich separat abgerechnet. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 79,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
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