Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0519  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 17
Gewinner, Michael
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.05.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.05.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.06.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
13.06.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BVGV20130519

Begründung / Erläuterung

Im vergangenen Jahr ist die Vorplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage im Langen Grund bestätigt worden.

Danach war die weitere Planung auf der Grundlage der Variante II (LED- Technik) vorzunehmen.

 

In der seinerzeitigen Vorlage ist zur Veranlassungr das Bauvorhaben ausgeführt:

 

Entlang der Straßenführung des Langen Grundes ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70-ger Jahren vorhanden.

 

Die dort verwendeten Lampenköpfe sind an Holzmasten, sowie an Betonmasten montiert. Nach in Augenscheinnahme bleibt festzustellen, dass die Betonmasten bereits eine starke Rissbildung aufweisen, was ein Eindringen von Wasser ermöglicht. Durch das Wasser werden die im Mast vorhandenen Moniereisen stark angegriffen (Rostbildung). Die Holzmasten sind mit starkem Fäulnisbefall im Erdreich versehen.

Durch die o.a. Zustände ist die dauerhafte Standfestigkeit für die nächsten Jahre nicht mehr gegeben“.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch wegen der technisch veralteten Stromzufuhr über Freileitungskabel eine baldige Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlage notwendig ist.

 

Zwischenzeitlich ist ein Antrag auf Förderung beim BMU Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit gestellt - und die Planung weitergeführt worden.

hrend die Fördermitteibescheidung gegenwärtig noch aussteht, liegt die Planungsreife bis zur Genehmigungsfähigkeit vor.

 

Auf Nachfrage kann mit einer kurzfristigen Bescheidung des Fördermittelantrages gerechnet werden.

 

Die Hauptparameter aus der Planung für die neue Beleuchtungsanlage sind im Beschlusstext benannt.

Herauszustellen ist, dass die nunmehrige Systemleistung pro Lichtpunkt 22 Watt beträgt und somit sowohl in energiewirtschaftlicher als auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht eine erhebliche Qualitätsverbesserung darstellt.

 

Am 09.04.2013 fand die Einwohnerversammlung zu dem geplanten Bauvorhaben statt. Hierin wurde sowohl die technische Lösung vorgestellt, als auch über die zu erwartenden Kosten und die daraus resultierenden Ausbauanliegerbeiträge informiert.

Das Ergebnis ist im beigefügten Protokoll dokumentiert.

 

Zu Punkt 3 des Protokolls der Einwohnerversammlung ist zu erwähnen, dass die Glocke in Perlglas lieferbar wäre, dies aber keine Änderung in der Lichtfarbe zur Folge hätte.

Als Alternative bleibt jedoch die Reduzierung der Lichtfarbe von aktuell 4.000 Kelvin auf 3.000 Kelvin in Erwägung zu ziehen. Bei dieser Variante wäre auch der Leuchtenwirkungsgrad nicht negativ beeinflusst. Insofern sollte dem Hinweis gefolgt werden.

 

Zur Anfrage von Hr. Krenz, (Punkt 5 des Protokolls) nach der Verwendung von Polycarbonat für die Lampenglocken kann gesagt werden, dass dem Hinweis gefolgt wird. Die Ausschreibung kann dementsprechend erfolgen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

94,000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

41.146,21

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

4.700,00

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

2.057,31

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012 HHR

54100.096102

5410008019

8.000,00

 

2011 HHR

54100.096102

5410008019

89.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der

       Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden

       Parametern durchzuführen:

          

1.     Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 900 m.

2.     Die Positionierung der Lampen erfolgt entlang des vorhandenen Gehweges auf der Seeseite.

3.     Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Wandlitz übliche Bügelleuchte vom Typ „Wandlitz“ in der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe (moosgrün) kommen.

4.     Die Lichtmastgründung erfolgt in Magerbeton.

5.     Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4 m belaufen.

6.     Gemäß (EN13201) beträgt der Abstand der Lampen im Mittel 30 m.

 

 

2.)   Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2013. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

3.)   Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,69 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.


 

 

 

 

Anlagen:

 

Protokoll der Einwohnerversammlung vom 09.04.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BVGV20130519 (486 KB)