Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im vergangenen Jahr ist die Vorplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage im Langen Grund bestätigt worden. Danach war die weitere Planung auf der Grundlage der Variante II (LED- Technik) vorzunehmen.
In der seinerzeitigen Vorlage ist zur Veranlassung für das Bauvorhaben ausgeführt:
„Entlang der Straßenführung des Langen Grundes ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70-ger Jahren vorhanden.
Die dort verwendeten Lampenköpfe sind an Holzmasten, sowie an Betonmasten montiert. Nach in Augenscheinnahme bleibt festzustellen, dass die Betonmasten bereits eine starke Rissbildung aufweisen, was ein Eindringen von Wasser ermöglicht. Durch das Wasser werden die im Mast vorhandenen Moniereisen stark angegriffen (Rostbildung). Die Holzmasten sind mit starkem Fäulnisbefall im Erdreich versehen. Durch die o.a. Zustände ist die dauerhafte Standfestigkeit für die nächsten Jahre nicht mehr gegeben“.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch wegen der technisch veralteten Stromzufuhr über Freileitungskabel eine baldige Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlage notwendig ist.
Zwischenzeitlich ist ein Antrag auf Förderung beim BMU – Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit gestellt - und die Planung weitergeführt worden. Während die Fördermitteibescheidung gegenwärtig noch aussteht, liegt die Planungsreife bis zur Genehmigungsfähigkeit vor.
Auf Nachfrage kann mit einer kurzfristigen Bescheidung des Fördermittelantrages gerechnet werden.
Die Hauptparameter aus der Planung für die neue Beleuchtungsanlage sind im Beschlusstext benannt. Herauszustellen ist, dass die nunmehrige Systemleistung pro Lichtpunkt 22 Watt beträgt und somit sowohl in energiewirtschaftlicher als auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht eine erhebliche Qualitätsverbesserung darstellt.
Am 09.04.2013 fand die Einwohnerversammlung zu dem geplanten Bauvorhaben statt. Hierin wurde sowohl die technische Lösung vorgestellt, als auch über die zu erwartenden Kosten und die daraus resultierenden Ausbauanliegerbeiträge informiert. Das Ergebnis ist im beigefügten Protokoll dokumentiert.
Zu Punkt 3 des Protokolls der Einwohnerversammlung ist zu erwähnen, dass die Glocke in Perlglas lieferbar wäre, dies aber keine Änderung in der Lichtfarbe zur Folge hätte. Als Alternative bleibt jedoch die Reduzierung der Lichtfarbe von aktuell 4.000 Kelvin auf 3.000 Kelvin in Erwägung zu ziehen. Bei dieser Variante wäre auch der Leuchtenwirkungsgrad nicht negativ beeinflusst. Insofern sollte dem Hinweis gefolgt werden.
Zur Anfrage von Hr. Krenz, (Punkt 5 des Protokolls) nach der Verwendung von Polycarbonat für die Lampenglocken kann gesagt werden, dass dem Hinweis gefolgt wird. Die Ausschreibung kann dementsprechend erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1.) die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:
1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 900 m. 2. Die Positionierung der Lampen erfolgt entlang des vorhandenen Gehweges auf der Seeseite. 3. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Wandlitz übliche Bügelleuchte vom Typ „Wandlitz“ in der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe (moosgrün) kommen. 4. Die Lichtmastgründung erfolgt in Magerbeton. 5. Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4 m belaufen. 6. Gemäß (EN13201) beträgt der Abstand der Lampen im Mittel 30 m.
2.) Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2013. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3.) Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,69 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
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