Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0526  

 
 
Betreff: Errichtung von zusätzlichen Räumen für den Hort Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.05.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
27.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.05.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.06.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.06.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

 

Anhand der vorliegenden Kita-Bedarfsplanung zum Stand 31.12.2012 (MV-GV/2013-0071) hat sich die Bedarfsprognose im Hortbereich in der Gemeinde Wandlitz bestätigt. Der Betreuungsbedarf  im Hortbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des Betreuungsgrades von 75 % für den Hort Wandlitz von 275 Plätzen im Jahr 2012 auf 301 Plätze im Jahr 2017.

 

Hort Wandlitz

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

318

278

147

147

147

147

Bedarfsprognose 2013

275

280

280

277

294

301

Bedarfsprognose 2012

273

278

274

272

291

 

Bedarf unbefriedigt

-43

2

133

130

147

154

 

 

 

 

 

 

 

r das Schuljahr 2012/2013 wurde beim Landesjugendamt für den Hort Wandlitz eine Verlängerung der bisher genehmigten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Höchstkapazität bewilligt. Durch das Landesjugendamt wurde erneut gefordert, dass im Rahmen der Bedarfsplanung der Nachweis für den Abbau von Doppelnutzungen zu erbringen ist und bei der zukünftigen Planung Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungssituation vorzulegen sind. Die Ausnahme von 278 Plätzen gilt bis 31.08.2014. Damit würde beim Auslaufen der Ausnahmeregelung ein Fehlbedarf von 154 Plätzen entstehen.

Um die Situation für den Hort  dauerhaft zu verbessern, wird vorgeschlagen, das geplante Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz um vier Horträume zu erweitern. Damit würden 80 weitere Hortplätze entstehen.  Die Hausaufgabenbetreuung kann als Doppelnutzung in Klassenräumen  erfolgen.

 

Mit der Errichtung zusätzlicher Horträume kann eine Verbesserung der Esseneinnahmesituation in der Grundschule erreicht werden. Im Speiseraum können im Moment 60 Schüler zeitgleich essen. Durch eine Veränderung der Möblierung wird es noch in diesem Jahr zu einer Verbesserung kommen, trotzdem sind 4 Essendurchgänge  in  einem Zeitrahmen von fast 2 Stunden erforderlich, um allen Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulspeisung zu ermöglichen. Mit weiteren separaten Horträumen besteht dann auch die Möglichkeit die Schulspeisung für Hortkinder neu zu organisieren.

 

Eine erste Abstimmung mit dem Bauamt gab es. Erforderlich sind eine Änderung des B-Planes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz und die Anpassung der vorliegenden Baugenehmigung an die geänderten Bedingungen.

Der Kreissportbund hat in einem Gespräch zu Förderaussichten des Sanitärgebäudes auch nicht ausgeschlossen, dass die Kombination von Hort- und Sanitärgebäude förderfähig ist. Ein Fördermittelantrag wird vorbereitet. Antragsteller muss in diesem Fall der Fußballverein 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. sein.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 12 KitaG Brandenburg

§ 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten bis zum nächsten Meilenstein (Umsetzungsbeschluß)

10.000

Maßnahme bezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

HHR aus 2012

42420.785100

4242008001

560.854,55

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beabsichtigt die Schaffung von vier zusätzlichen Gruppenräumen für den Hort Wandlitz. Diese Räume sollen in Kombination mit dem bereits beschlossenen Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz entstehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

-          die vorliegende Planung durch das Bauplanungsbüro Heinrich, Fredersdorf anzupassen, die erforderlichen Kosten sind festzustellen.

-          Der Fußballverein 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. ist bei der Beantragung von Fördermitteln für das Vorhaben, zu unterstützen.

 

Der Umsetzungsbeschluß soll spätestens in der Septembersitzung 2013 gefasst werden.

 

Herr Ingo Musewald wird zum Baupaten für dieses Bauvorhaben benannt.

 

Stammbaum:
BV-GV/2013-0526   Errichtung von zusätzlichen Räumen für den Hort Wandlitz   HA_Hauptamt   Beschlussvorlage GV
BV-GV/2013-0526-1   Errichtung von zusätzlichen Räumen für den Hort Wandlitz hier: Umsetzungsbeschluss   HA_Hauptamt   Beschlussvorlage GV