Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Anhand der vorliegenden Kita-Bedarfsplanung zum Stand 31.12.2012 (MV-GV/2013-0071) hat sich die Bedarfsprognose im Hortbereich in der Gemeinde Wandlitz bestätigt. Der Betreuungsbedarf im Hortbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des Betreuungsgrades von 75 % für den Hort Wandlitz von 275 Plätzen im Jahr 2012 auf 301 Plätze im Jahr 2017.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurde beim Landesjugendamt für den Hort Wandlitz eine Verlängerung der bisher genehmigten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Höchstkapazität bewilligt. Durch das Landesjugendamt wurde erneut gefordert, dass im Rahmen der Bedarfsplanung der Nachweis für den Abbau von Doppelnutzungen zu erbringen ist und bei der zukünftigen Planung Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungssituation vorzulegen sind. Die Ausnahme von 278 Plätzen gilt bis 31.08.2014. Damit würde beim Auslaufen der Ausnahmeregelung ein Fehlbedarf von 154 Plätzen entstehen. Um die Situation für den Hort dauerhaft zu verbessern, wird vorgeschlagen, das geplante Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz um vier Horträume zu erweitern. Damit würden 80 weitere Hortplätze entstehen. Die Hausaufgabenbetreuung kann als Doppelnutzung in Klassenräumen erfolgen.
Mit der Errichtung zusätzlicher Horträume kann eine Verbesserung der Esseneinnahmesituation in der Grundschule erreicht werden. Im Speiseraum können im Moment 60 Schüler zeitgleich essen. Durch eine Veränderung der Möblierung wird es noch in diesem Jahr zu einer Verbesserung kommen, trotzdem sind 4 Essendurchgänge in einem Zeitrahmen von fast 2 Stunden erforderlich, um allen Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulspeisung zu ermöglichen. Mit weiteren separaten Horträumen besteht dann auch die Möglichkeit die Schulspeisung für Hortkinder neu zu organisieren.
Eine erste Abstimmung mit dem Bauamt gab es. Erforderlich sind eine Änderung des B-Planes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ und die Anpassung der vorliegenden Baugenehmigung an die geänderten Bedingungen. Der Kreissportbund hat in einem Gespräch zu Förderaussichten des Sanitärgebäudes auch nicht ausgeschlossen, dass die Kombination von Hort- und Sanitärgebäude förderfähig ist. Ein Fördermittelantrag wird vorbereitet. Antragsteller muss in diesem Fall der Fußballverein 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. sein.
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 KitaG Brandenburg § 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beabsichtigt die Schaffung von vier zusätzlichen Gruppenräumen für den Hort Wandlitz. Diese Räume sollen in Kombination mit dem bereits beschlossenen Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz entstehen.
Die Verwaltung wird beauftragt: - die vorliegende Planung durch das Bauplanungsbüro Heinrich, Fredersdorf anzupassen, die erforderlichen Kosten sind festzustellen. - Der Fußballverein 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. ist bei der Beantragung von Fördermitteln für das Vorhaben, zu unterstützen.
Der Umsetzungsbeschluß soll spätestens in der Septembersitzung 2013 gefasst werden.
Herr Ingo Musewald wird zum Baupaten für dieses Bauvorhaben benannt.
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