Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss zum Textbebauungsplan gefasst.
Gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung beteiligt. Im Antwortschreiben vom 22. März 2013 wurde mitgeteilt, dass die Planungsabsicht nicht von raumordnerischen Belang ist.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund der Beschlussfassung vom 6. Dezember 2012 zum vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (29 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Textbebauungsplan im Entwurf mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB sowie die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Textbebauungsplan im Entwurf mit Begründung (Stand: April 2013)
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