Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0531  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.05.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.06.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
10.06.2013 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.06.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

Folgende Planungsziele werden vornehmlich angestrebt:

 

Feinsteuerung der Windkraft im Bereich des im Sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung“ vom 6. August 2004 festgelegten Windeignungsgebiets Klosterfelde innerhalb der Gemarkung Klosterfelde.

 

Neu zu planende und zu errichtende Windkraftanlagen sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Anlagen, für das Landschaftsbild in möglichst verträglicher Form und sowohl bei der Anordnung mehrerer Anlagenstandorte zueinander als auch bei der Zuordnung der notwendigen Nebenanlagen in flächensparender Form errichtet werden. Ferner soll insbesondere den Belangen des Naturschutzes, der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie vorsorgend der Gewährleistung der weiteren gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

 

Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Erarbeitung des Gesamt- FNP zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung aufgestellt werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 1, 2 und 8 Baugesetzbuch


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet ein Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ aufgestellt wird.

 

Der Geltungsbereich entspricht den Darstellungen des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung“ des rechtswirksamen Regionalplanes zum Eignungsgebiet Klosterfelde für den in der Gemarkung Klosterfelde gelegenen Teil.

Das Areal entspricht einem Flächenanteil von ca. 32 ha.

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.


Anlagen:

Flurkartenauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (139 KB)