Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Folgende Planungsziele werden vornehmlich angestrebt:
Feinsteuerung der Windkraft im Bereich des im Sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 6. August 2004 festgelegten Windeignungsgebiets Klosterfelde innerhalb der Gemarkung Klosterfelde.
Neu zu planende und zu errichtende Windkraftanlagen sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Anlagen, für das Landschaftsbild in möglichst verträglicher Form und sowohl bei der Anordnung mehrerer Anlagenstandorte zueinander als auch bei der Zuordnung der notwendigen Nebenanlagen in flächensparender Form errichtet werden. Ferner soll insbesondere den Belangen des Naturschutzes, der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie – vorsorgend – der Gewährleistung der weiteren gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Erarbeitung des Gesamt- FNP zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung aufgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 1, 2 und 8 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet ein Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich entspricht den Darstellungen des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des rechtswirksamen Regionalplanes zum Eignungsgebiet Klosterfelde für den in der Gemarkung Klosterfelde gelegenen Teil. Das Areal entspricht einem Flächenanteil von ca. 32 ha.
Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses. Anlagen: Flurkartenauszug
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