Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Mi, 30.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 03.04.2012  
A2-22/2012  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Diskussion zum Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zur Reaktivierung des historischen Stammastes der Heidekrautbahn NE 27 nach Wilhelmsruh und die Durchbindung zum Bahnhof Gesundbrunnen  
BV-GV/2012-0435  
Ö 8  
Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0393  
Ö 9  
Grundschule Wandlitz, Spielplatzgestaltung - Verbesserung der Entwässerungssituation-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0417  
Ö 10  
Bebauungsplan "Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0420  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

   
    15.05.2012 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

   
    30.05.2012 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1

   
    04.06.2012 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    14.06.2012 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              19

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 11  
Geschäftsfelderweiterung der Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre mbH  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0422  
Ö 12  
B- Plan "Dorf Zerpenschleuse", Gemarkung Zerpenschleuse  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0423  
Ö 13  
Straßenausbau Lehmannstraße, OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0424  
Ö 14  
Gemarkung Klosterfelde, Erweiterung/ Änderung Campingplatz Lottschesee  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0426  
Ö 15  
Bebauungsplan "Lindengrund" in der Gemarkung Basdorf - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0428  
Ö 16  
Bebauungsplan "Lindengrund" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0429  
Ö 17  
Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0430  
Ö 18  
Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0431  
Ö 19  
Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" Vorstellung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0432  
Ö 20  
Bebauungsplan "Louisenhain", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0433  
Ö 21  
Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" Gemarkung Wandlitz, 2. Änderung - Einleitungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0434  
Ö 22  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße" Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2695, Am Töppersberg  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0266  
Ö 23  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August-Bebel-Straße", Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1444, August-Bebel-Straße 33  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0267  
Ö 24  
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Drogeriemarktes, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2693, Prenzlauer Chaussee 118 - 120  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0268  
Ö 25  
Änderung Flächennutzungsplan Schildow, Gemeinde Mühlenbecker Land  
Enthält Anlagen
MV-HA/2012-0031  
N 26     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 03.04.2012    
N 27     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 28     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2636   BV-GV/2012-0427  
N 29     Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau einer neuen Lüftungsanlage in der Kulturbühne Goldener Löwe Fachplanung Lüftungstechnik   BV-HA/2012-0269