Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0393  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 34Aktenzeichen:W 612601/12
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.05.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.05.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.06.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.06.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich (Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 2038, Thälmannstr. 92) ist im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil ausgewiesen. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser zum Teil mit nichtstörendem Gewerbe, Kindertagesstätten und einer Einrichtung der Gastronomie und Hotelerie.

Der Vorhabenträger plant auf dem Grundstück des Geltungsbereiches, welches sich auch im Eigentum des Selbigen befindet, die Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit maximal acht Wohneinheiten.

Zur Sicherung des Bauvorhabens und zur Verhinderung einer weiteren baulichen Verdichtung dieser Größenordnung in der näheren Umgebung bedarf es der Aufstellung des BebauungsplanesWohnanlage Thälmannstraße“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Tlmannstraße“ soll nach § 13a i.V.m § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung, wobei die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berührt werden sollen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Ein Erörterungstermin mit den Gemeindevertretern sowie dem Ortsbeirat fand statt. Des Weiteren wurde das Vorhaben dem Bauausschuss vorgestellt.

Die Bereitschaft zur Übernahme der Planungskosten und der Kosten der Verfahrensdurchführung  bzw. zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger besteht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.     Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Thälmannstraße“ gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB.

 

2.     Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger.

 


Anlagen:

- Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“

- Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (113 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (313 KB)