Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich (Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 2038, Thälmannstr. 92) ist im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil ausgewiesen. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser zum Teil mit nichtstörendem Gewerbe, Kindertagesstätten und einer Einrichtung der Gastronomie und Hotelerie. Der Vorhabenträger plant auf dem Grundstück des Geltungsbereiches, welches sich auch im Eigentum des Selbigen befindet, die Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit maximal acht Wohneinheiten. Zur Sicherung des Bauvorhabens und zur Verhinderung einer weiteren baulichen Verdichtung dieser Größenordnung in der näheren Umgebung bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Thälmannstraße“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Thälmannstraße“ soll nach § 13a i.V.m § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung, wobei die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berührt werden sollen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Ein Erörterungstermin mit den Gemeindevertretern sowie dem Ortsbeirat fand statt. Des Weiteren wurde das Vorhaben dem Bauausschuss vorgestellt. Die Bereitschaft zur Übernahme der Planungskosten und der Kosten der Verfahrensdurchführung bzw. zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger besteht.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Thälmannstraße“ gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB.
2. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger.
Anlagen: - Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“ - Antragsunterlagen (4 Seiten)
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