Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2012-0428 abgewogen.
Die Abwägungsergebnisse wurden in das Planverfahren eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Lindengrund“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Basdorf als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Satzung erst bei gesicherter Erschließung ortsüblich bekannt zu machen. Anlagen:
Satzungsunterlagen |
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