Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „August-Bebel-Str.“ zu ändern. Der Änderungsbereich (Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1477, 1478, 1479, 1480 und 1481) liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ und ist in diesem als Wald und als private Grünfläche festgesetzt. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Areal als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Die Grundstücke wurden im hinteren, dem See zugewandten Teil über Jahre aufgeschüttet und nutzbar gemacht. Bebaut sind bzw. waren diese Flächen mit Wochenendhäusern (Bestandsschutz), Schuppen sowie Holzunterstand. Die Versiegelung wurde so gering wie möglich gehalten (keine gepflasterten Wege/ Zufahrten). Beidseitig grenzen die Grundstücke an Wohnbebauung an. Eine weitere Versiegelung der Flächen oder sogar die Fällung von Bäumen ist nicht beabsichtigt. Angestrebt wird nur die Sicherung der vorhandenen Bebauung über den Bestandsschutz hinaus. Die Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“ ist erforderlich, um die Errichtung eines abgebrannten Bungalows an gleicher Stelle (Fundament noch vorhanden) zu ermöglichen. Erreicht werden soll dies durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Wochenendbebauung im hinteren, dem See zugewandten Teil der Grundstücke. Eine Voranfrage beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde bereits gestellt und positiv beantwortet (siehe Stellungnahme). Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ soll gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“ gemäß § 2 ff. BauGB. 2. Die Ziele der Raumordnung abzufragen. 3. Die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange (TÖB). 4. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten
Anlagen:
- Geltungsbereich - Flurkartenauszug/ Luftbild - Antragsunterlagen (4 Seiten) - Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (3 Seiten)
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