Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m² in der Gemarkung Schildow soll die planungsrechtliche Sicherung eines bestehenden Lagerplatzes als Standort für einen Gartenbaubetrieb und eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt werden. Die Nutzung des Grundstückes soll von der derzeitigen im FNP ausgewiesenen Landwirtschaftsfläche in ein eingeschränktes Gewerbegebiet für einen Standort eines Garten- und Landschaftsbaubetrieb geändert werden. Wegen der entgegenstehenden planungsrechtlichen Vorschriften konnte der Grundstückseigentümer bisher keine dauerhafte Genehmigung für diese gewerbliche Nutzung erlangen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land fasste am 07.07.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Betriebshof Mühlenbecker Straße“ /OT Schildow zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer dauerhaften gewerblichen Nutzung des bestehenden Lagerplatzes als Standort für einen Gartenbaubetrieb mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Für die Realisierung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungs- planes von Schildow erforderlich.
Weiterhin besteht in der Gemarkung Schildow seit Anfang der 1990er Jahre eine Ausstellungsfläche für zum Verkauf stehende PKW, die einem ortsansässigen Gewerbebetrieb dienen. Wegen der entgegenstehenden planungsrechtlichen Vorschriften konnte der Grundstückseigentümer bisher keine dauerhafte Genehmigung für diese gewerbliche Nutzung erlangen. Die Gemeinde ist jedoch daran interessiert, dem Gewerbebetrieb hier einen dauerhaften Standort sowie den zweckentsprechenden Ausbau zu ermöglichen, Dabei sollen auch die Belange des Naturschutz berücksichtigt werden, insbesondere der Schutz der Uferzone des ostseitig angrenzenden Grabens und des Fließes. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land fasste Beschluss den Bebauungsplan Nr. 21 „Ausstellungsfläche für PKW“ / OT Schildow zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer dauerhaften gewerblichen Nutzung als Ausstellungsfläche für PKW sowie der Errichtung einer Pufferzone auf dem Flurstück 157 zum ostseitig angrenzenden Graben durch Ausweisung einer Pflanzbindungsfläche. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wurde gleichzeitig die Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt
Belange der Gemeinde Wandlitz werden aus Sicht der Verwaltung durch beide Planänderungen nicht berührt.
Gesetzliche Grundlagen § 2 BauGB Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes Schildow, Gemeinde Mühlenbecker Land, zur Kenntnis.
Anlagen:
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