Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2012-0031  

 
 
Betreff: Änderung Flächennutzungsplan Schildow, Gemeinde Mühlenbecker Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.05.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Anhörung
04.06.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
MV-HA2012-0031

Begründung / Erläuterung

Auf einer Gesamtfläche von ca. 10.000 in der Gemarkung Schildow soll die

planungsrechtliche Sicherung eines bestehenden Lagerplatzes als Standort für einen

Gartenbaubetrieb und eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt werden.

Die Nutzung des Grundstückes soll von der derzeitigen im FNP ausgewiesenen

Landwirtschaftsfläche in ein eingeschränktes Gewerbegebiet für einen Standort eines

Garten- und Landschaftsbaubetrieb geändert werden.

Wegen der entgegenstehenden planungsrechtlichen Vorschriften konnte der

Grundstückseigentümer bisher keine dauerhafte Genehmigung für diese gewerbliche

Nutzung erlangen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land fasste am 07.07.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Betriebshof Mühlenbecker Straße“ /OT Schildow zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer dauerhaften gewerblichen Nutzung des bestehenden Lagerplatzes als Standort für einen Gartenbaubetrieb mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

r die Realisierung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Fchennutzungs- planes von Schildow erforderlich.

 

Weiterhin besteht in der Gemarkung Schildow seit Anfang der 1990er Jahre eine Ausstellungsfläche für zum Verkauf stehende PKW, die einem ortsansässigen Gewerbebetrieb dienen. Wegen der entgegenstehenden planungsrechtlichen

Vorschriften konnte der Grundstückseigentümer bisher keine dauerhafte Genehmigung für diese gewerbliche Nutzung erlangen. Die Gemeinde ist jedoch daran interessiert, dem Gewerbebetrieb hier einen dauerhaften Standort sowie den zweckentsprechenden Ausbau zu ermöglichen, Dabei sollen auch die Belange des Naturschutz berücksichtigt werden, insbesondere der Schutz der Uferzone des ostseitig angrenzenden Grabens und des Fließes.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land fasste Beschluss den Bebauungsplan Nr. 21 Ausstellungsfläche für PKW / OT Schildow zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer dauerhaften gewerblichen Nutzung als Ausstellungsfläche für PKW sowie der Errichtung einer Pufferzone auf dem Flurstück 157 zum ostseitig angrenzenden Graben durch Ausweisung einer Pflanzbindungsfläche. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wurde gleichzeitig die Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt

 

Belange der Gemeinde Wandlitz werden aus Sicht der Verwaltung durch beide Planänderungen nicht berührt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 BauGB

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes Schildow, Gemeinde Mühlenbecker Land, zur Kenntnis.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MV-HA2012-0031 (474 KB)