Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck hinterfragte, warum das Flurstück 100 nicht in der Planung enthalten ist. Frau Bornkessel verwies darauf, dass es in den ersten Vorschlägen zum Geltungsbereich enthalten war, jedoch aufgrund seiner Lage im LSG wieder herausgenommen wurde. Das Grundstück ist jedoch über die festgesetzten Geh-,Fahr-und Leitungsrechte erschlossen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: 1 |
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