Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 20.05.2010 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bernauer Damm“. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung bis 31.10.2011 durchgeführt, die Nachbargemeinden wurden beteiligt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 20.09.2011 statt.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden folgende Hinweise und Anregungen und den Planentwurf aufgenommen: Planzeichnung Die Höhenfestsetzung der Baufläche Allgemeines Wohngebiet wurde auf 9,0 m festgesetzt. Die Geometrie des Wendehammers wurde verändert und die Möglichkeit geschaffen, dass das Wenden eines dreiachsigen Müllfahrzeuges möglich ist. Die Vergrößerung des Wendehammers erfolgte zulasten der Bauflächen Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet. Begründung In den Pkt. 5.1 wurden Aussagen zum Umgang mit den Bestandsbauten aufgenommen. Der Pkt. 5.8 der Begründung wurde ergänzt und dargestellt, dass die Gemeinde Wandlitz ein eigenständiges Ausgliederungsverfahren aus dem LSG Westbarnim nicht für erforderlich hält. Die Tabelle 1 wurde an die geänderten Flächenfestsetzungen angepasst. Unter Pkt. 6 wurden Aussagen zu Verkehrslärmemissionen in die Begründung aufgenommen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Anlagen: Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung Entwurf Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht Stand 12.04.2012
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