Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „August-Bebel-Straße“ zur Errichtung einer Terrassentreppe auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, August-Bebel-Straße 33, Flur 4, Flurstücke 1444 vor. Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzungen der Grünfläche (Baugrenze), die bei diesem Flurstück ab einer Tiefe von 60 Metern gesehen von der Grundstücksgrenze, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt, beginnt. Der Antragsteller möchte eine Terrassentreppe (ca. 10 m²) außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichten (siehe Antragsunterlagen). Die Überschreitung würde drei Meter betragen. Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze kann stattgegeben werden. Die Errichtung einer Terrassentreppe auf dem nichtüberbaubarem Grundstück (Grünfläche) ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
- Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um drei Meter durch eine Terrassentreppe zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (2 Seiten)
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