Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0423  

 
 
Betreff: B- Plan "Dorf Zerpenschleuse", Gemarkung Zerpenschleuse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:Z 612601
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.05.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.05.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.06.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.06.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich (Entwurf)

Begründung / Erläuterung

 

Bei der Anwendung der vorhandenen Gestaltungssatzung von Zerpenschleuse ist es zu Problemen hinsichtlich der Maßgabe, dass die Vorgärten von baulichen Anlagen freizuhalten sind, gekommen. Eine solche Festsetzung darf nicht Bestandteil einer Gestaltungssatzung sein. Eine Gestaltungssatzung kann lediglich nur Festlegungen zur Gestaltung baulicher Anlagen treffen. Die Verwaltung beabsichtigt für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, entlang der Berliner Straße und der Schorfheidestraße, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Die Fläche des Plangebietes wird ca. 18 ha umfassen. Dabei werden für diesen Bereich die Grenzen der bestehenden Innenbereichssatzung Zerpenschleuse beachtet. Anlass für die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die Errichtung von baulichen  Anlagen (Garagen, Carports o. ä.) in Vorgartenbereichen zukünftig nur mit Hilfe eines Bebauungsplanes unterbunden werden können.  

 

In diesem Zusammenhang wurden von der Verwaltung drei Planungsbüros, welche bereits in der Vergangenheit in der Gemeinde tätig waren, zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert. Es wurden auch drei Angebote eingereicht, zwei  Angebote liegen bei ca. 19 000,- €. Der dritte Angebot liegt bei knapp 40.000,- €, welches durch die Zugrundelegung einer höheren Honorarzone bedingt ist.                         

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 1 und 2 Baugesetzbuch


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

20.000 €

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, Berliner Straße und Schorfheidestraße, ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. In den Haushaltsplan für das Jahr 2013 sind dafür 20 000,- € einzustellen.

 


Anlagen:

Geltungsbereich (Entwurf)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (Entwurf) (351 KB)