Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Bei der Anwendung der vorhandenen Gestaltungssatzung von Zerpenschleuse ist es zu Problemen hinsichtlich der Maßgabe, dass die Vorgärten von baulichen Anlagen freizuhalten sind, gekommen. Eine solche Festsetzung darf nicht Bestandteil einer Gestaltungssatzung sein. Eine Gestaltungssatzung kann lediglich nur Festlegungen zur Gestaltung baulicher Anlagen treffen. Die Verwaltung beabsichtigt für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, entlang der Berliner Straße und der Schorfheidestraße, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Die Fläche des Plangebietes wird ca. 18 ha umfassen. Dabei werden für diesen Bereich die Grenzen der bestehenden Innenbereichssatzung Zerpenschleuse beachtet. Anlass für die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die Errichtung von baulichen Anlagen (Garagen, Carports o. ä.) in Vorgartenbereichen zukünftig nur mit Hilfe eines Bebauungsplanes unterbunden werden können.
In diesem Zusammenhang wurden von der Verwaltung drei Planungsbüros, welche bereits in der Vergangenheit in der Gemeinde tätig waren, zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert. Es wurden auch drei Angebote eingereicht, zwei Angebote liegen bei ca. 19 000,- €. Der dritte Angebot liegt bei knapp 40.000,- €, welches durch die Zugrundelegung einer höheren Honorarzone bedingt ist.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Kommunalverfassung §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 1 und 2 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass für den Bereich der Ortslage Zerpenschleuse, Berliner Straße und Schorfheidestraße, ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. In den Haushaltsplan für das Jahr 2013 sind dafür 20 000,- € einzustellen.
Anlagen: Geltungsbereich (Entwurf)
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