Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Hübner Ingenieure GmbH hat eine Unterlage zur Vorplanung eines gemeinsamen Geh- und Radweges östlich der B109 zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ erstellt.
Der derzeit vorhandene Geh / Radweg besteht aus einer wassergebundenen Decke mit seitlicher Bordbegrenzung. Die nutzbare Verkehrraumbreite lässt eine Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg nicht zu.Die Regenentwässerungseinrichtungen sind als unzureichend einzuschätzen.
Die geplante Ausbaubreite des gemeinsamen Geh- und Radweges beträgt 2,50 m. Die Befestigung des Geh-/Radweges soll in Pflasterbauweise erfolgen. Des Weiteren berücksichtigt die vorliegende Unterlage die Pflasterung der Grundstückszufahrten. Die optische Gestaltung soll den bereits auf der westlichen Seite der B109 im Zuge der Errichtung eines Geh- / Radweges hergestellten Pflasterflächen entsprechen.
Die Entwässerung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt oberflächlich in Versickerungsmulden. Diese werden überwiegend zwischen der Bundesstraße B109 und dem Geh-/Radweg angelegt.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 2 Varianten untersucht, welche sich durch ihre Lage in Bezug auf den Baumbestand sowie auf die neu errichtete Beleuchtungsanlage unterscheiden.
Variante 2 bietet aufgrund der flexibleren Trassierung bessere Möglichkeiten, sich an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Flächenausnutzung in Bezug auf die Oberflächenentwässerung ist als günstiger einzuschätzen. Des Weiteren werden Kosten aufgrund notwendiger Baumschutzmaßnahmen sowie erforderliche Umbauten an der neu errichteten Beleuchtungsanlage weitestgehend vermieden.
Aus wirtschaftlichen Erwägungen wird empfohlen, die Planung auf der Basis der Ausführungsvariante 2 fortzuführen
Die Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges soll im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt werden. Dazu ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung notwendig. Die Kostenverteilung stellt sich auf Grundlage der im Zuge der Vorplanung erstellten Kostenschätzung wie folgt dar:
Variante 1 Gesamtinvestitionskosten ca. 245.387 € davon Gesamtinvestition Gemeinde ca. 136.908 € davon Investitionskosten Zufahrten ca. 24.464 €
daraus resultierende voraussichtliche Umlage ca. 0,39 € / m² Grundst.fläche daraus resultierender Kostenaufwand für Zufahrten ca. 70 € / m² Fläche Zufahrt
Variante 2 Gesamtinvestitionskosten ca. 235.032 € davon Gesamtinvestition Gemeinde ca. 130.138 € davon Investitionskosten Zufahrten ca. 24.714 €
daraus resultierende voraussichtliche Umlage ca. 0,38 € / m² Grundst.fläche daraus resultierender Kostenaufwand für Zufahrten ca. 70 € / m² Fläche Zufahrt
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung des gemeinsamen Geh- und Radweges im Ortsteil Wandlitz, entlang der B109 (östlich), zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und der Straße „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) auf Grundlage der vorgestellten Variante 2 fortzuführen.
Die Unterlagen zur Vorplanung liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.
Anlagen:
Lagepläne Variante 1, Lagepläne Variante 2, Regelquerschnitt
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