Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0432  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude"
Vorstellung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.05.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.05.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.06.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.06.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Variante 1 LP 1 -2
Variante 1 LP 3 -4
Regelquerschnitt
Variante 2 LP 1-4

Begründung / Erläuterung

 

Die Hübner Ingenieure GmbH hat eine Unterlage zur Vorplanung eines gemeinsamen Geh- und Radweges östlich der B109 zwischen dem  Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ erstellt.

Der derzeit vorhandene Geh / Radweg besteht aus einer wassergebundenen Decke mit seitlicher Bordbegrenzung. Die nutzbare Verkehrraumbreite lässt eine Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg nicht zu.Die Regenentwässerungseinrichtungen sind als unzureichend einzuschätzen. 

 

Die geplante Ausbaubreite des gemeinsamen Geh- und Radweges beträgt 2,50 m. Die Befestigung des Geh-/Radweges soll in Pflasterbauweise erfolgen.

Des Weiteren berücksichtigt die vorliegende Unterlage die Pflasterung der Grundstückszufahrten.

Die optische Gestaltung soll den bereits auf der westlichen Seite der B109 im Zuge der Errichtung eines Geh- / Radweges hergestellten Pflasterflächen entsprechen.

 

Die Entwässerung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt oberflächlich in Versickerungsmulden. Diese werden überwiegend zwischen der Bundesstraße B109 und dem Geh-/Radweg angelegt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden 2 Varianten untersucht, welche sich durch ihre Lage in Bezug auf den Baumbestand sowie auf die neu errichtete Beleuchtungsanlage unterscheiden.

 

 

 

 

Variante 2 bietet aufgrund der flexibleren Trassierung bessere Möglichkeiten, sich an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Flächenausnutzung in Bezug auf die Oberflächenentwässerung ist als günstiger einzuschätzen. Des Weiteren werden Kosten aufgrund notwendiger Baumschutzmaßnahmen sowie erforderliche Umbauten an der neu errichteten Beleuchtungsanlage weitestgehend vermieden.

 

Aus wirtschaftlichen Erwägungen wird empfohlen, die Planung auf der Basis der Ausführungsvariante 2 fortzuführen

 

Die Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges soll im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt werden.

Dazu ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung notwendig.

Die Kostenverteilung stellt sich auf Grundlage der im Zuge der Vorplanung erstellten Kostenschätzung wie folgt dar:

 

Variante 1             

Gesamtinvestitionskosten                                                                      ca.               245.387 €

davon Gesamtinvestition Gemeinde                                          ca.              136.908 €

davon Investitionskosten Zufahrten                                          ca.              24.464 €

 

                           

daraus resultierende voraussichtliche Umlage                            ca. 0,39 / m² Grundst.fläche

daraus resultierender Kostenaufwand für Zufahrten              ca. 70 € / m² Fläche Zufahrt

 

Variante 2             

Gesamtinvestitionskosten                                                                      ca.               235.032

davon Gesamtinvestition Gemeinde                                          ca.              130.138

davon Investitionskosten Zufahrten                                          ca.              24.714

                           

daraus resultierende voraussichtliche Umlage                            ca. 0,38 / m² Grundst.fläche

daraus resultierender Kostenaufwand für Zufahrten              ca. 70 € / m² Fläche Zufahrt

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

130.138

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

66.672

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

54100.785200

5410008032

150.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung des gemeinsamen Geh- und Radweges im Ortsteil Wandlitz, entlang der B109 (östlich), zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und der Straße „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) auf Grundlage der vorgestellten Variante 2 fortzuführen.

 

Die Unterlagen zur Vorplanung liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.

 


Anlagen:

 

Lagepläne Variante 1, Lagepläne Variante 2, Regelquerschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Variante 1 LP 1 -2 (922 KB)    
Anlage 2 2 Variante 1 LP 3 -4 (948 KB)    
Anlage 5 3 Regelquerschnitt (120 KB)    
Anlage 6 4 Variante 2 LP 1-4 (185 KB)