Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Wandlitz wurden die Außenanlagen für Schule und Hort in Absprache mit den Nutzern gestaltet und in verschiedene Teilabschnitte gegliedert. Um den Forderungen des Brandschutzes gerecht zu werden, wurde der Eingangsbereich, der gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche für das Schulgebäude und für die Sporthalle dienen muss, mit befahrbarem Pflaster ausgeführt. Als „Rennbahn“ für die kleinen Tretautos wurde extra eine Asphaltstrecke angeordnet, die sehr gut angenommen wird. Außerdem wurden vor dem Schulgebäude gepflasterte Bereiche für Hüpfspiele vorgesehen. Hinter dem Gebäude befinden sich größtenteils die nicht versiegelten Flächen. Hier wurden verschiedene Spiel- Sitz-und Klettergelegenheiten vorgesehen. Während der Bauphase wurde noch zusätzlich eine Fläche für weitere Spielmöglichkeiten erworben. Aus Kostengründen wurde die Fläche zunächst nur soweit vorbereitet, dass hier die bereits vorhandenen und gewohnten Spielgeräte einbezogen bzw. umgesetzt werden konnten. Da der Boden jedoch sehr tonhaltig und demzufolge schlecht versickerungsfähig ist, ergab sich letztendlich im Zuge der Nutzung die Erforderlichkeit, den Spielplatz umzugestalten. Mittig des Spielplatzes wurde im Sommer 2011 ein gepflasterter Zugang geschaffen, der links des Weges mit einer Sandschlange einschließlich Sandkasten endet. Die Kinder können alle Spielgeräte rechts des Weges ungehindert nutzen, da hier mehrere Sickerpackungen in den Boden nach Bodenaustausch eingebracht wurden, um die Ansammlung von Wasser zu vermeiden. Die Kosten für diese Ausführung betrugen ca. 39.000 €. Um den unbefestigten Teil des Platzes links des Weges entsprechend herzurichten, ist ein erheblicher Bodenaustausch und das Einbringen von Drainagen/ Rigolen erforderlich. Da sich die Kosten für diese Ausführung auf ca. 40.000 € belaufen würden, hat man 2011 zunächst unter der Betrachtung der Verhältnismäßigkeit von Kosten/ Nutzen davon abgesehen. Ein weiterer Aspekt dafür war, dass insgesamt eine Spielfläche von ca. 4.600 m², wovon ca. 2.000 m² unbefestigt sind, zur Verfügung steht. Da der Bereich links des Weges nach Regenfällen teilweise unter Wasser steht, kann dieser dann zeitweise nicht zum Spielen genutzt werden. Deshalb sollte nunmehr nach Anfrage von Eltern, Schulleitung und Hort abgeprüft werden, ob dieser Bereich ebenfalls hergerichtet werden kann. Das anfallende Wasser kann nicht abtransportiert werden, es muss vor Ort versickern. Da die tonigen Bodenschichten dies verhindern, sollte das Wasser über ein Rigolensystem einem versickerungsfähigen Speicher zugeführt werden. Voraussetzung der Versickerung zu den Rigolen ist ein wasserdurchlässiger Oberboden.
Vorab sollte jedoch geprüft werden, wie der Bereich überhaupt genutzt werden könnte. Vorhanden auf dieser ca. 330 m² großen Fläche sind zurzeit eine Torwand, ein Feder-Wipp-Karussel und Laufrollen. Soll die Behebung des Problems erfolgen, so muss eine endgültige Lösung geschaffen werden, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist. Zwischenlösungen führen nach heutigem Kenntnisstand nicht zum Erfolg.
Es werden zwei Deckschichten zur Auswahl vorgeschlagen: a)Rasenbelag
Hierbei ist zu beachten, dass die Bodenschicht der Rasenfläche durch ihre Nutzung zwangsläufig verdichtet wird und jährlich mehrfach dafür gesorgt werden muss, dass der Oberboden aufgelockert und gepflegt wird, um eine Versickerung zuzulassen. Das heißt, die Aufwendungen für die Auflockerung sind hierbei als wiederkehrende Kosten mit zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die Fläche für den Zeitraum der Auflockerung für die Nutzung gesperrt. Durch den Spielbetrieb ist davon auszugehen, dass die Rasenfläche geringe Entwicklungschancen hat. Die erforderlichen Kosten betragen ca. 44.000 €.
b)Wassergebundene Wegedecke (verschiedene Farben möglich)
Die tragfähige Deckschicht ist ein Gemisch aus natürlichem Hartgestein, die durch Aufwalzen dicht miteinander verzahnt wird. Eine ausgeklügelte Materialmischung mit drainierenden Mineralien soll Matsch-und Pfützenbildung frühzeitig verhindern. Die erforderlichen Kosten betragen ca. 49.000 €.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 28 Abs. 2, Nr. 19 Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, 1. a) den Spielplatzbereich gemäß Variante a aufzuwerten oder b) den Spielplatzbereich gemäß Variante b aufzuwerten oder c) keine Aufwertung des Bereiches durchzuführen.
2. die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Variante a oder b die Umsetzung zu veranlassen.
Anlagen: Genehmigungsplanung
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