Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Prenden  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Prenden
Gremium: Ortsbeirat Prenden
Datum: Mo, 19.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus Prenden , Hellerstraße 1
Ort: Prenden
Anlagen:
PA2021-0147_Erweiterung Spielplatz
PA0152_Übermittlung Informationen -NWA
PA0120_Entfernung Blumenkästen Biesenthaler Weg
PA0151_Radwegeausbaukonzept
PA0150_Prüfauftrag Standort-Geschichtstafeln
Prioritätenliste Prenden

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 22.02.2021  
Ob P-13/2021  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Aufstellung eines Brotbackofens am Gemeindezentrum Prenden (Idee einer Bürgerinitiative); Vorstellung der Idee und Austausch mit der Verwaltung      
Ö 10  
OT Prenden Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2021  
BV-Ob/2020-0032  
Ö 11  
Vorschläge zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-Ob/2021-0038  
Ö 12  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0314  
Ö 13  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0315  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  9

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 12 - abgelehnt
   

Die Mitglieder vertreten die Meinung, dass eine Feuerwehrrente, wie in der Vorlage gefordert, ehrenwert sei, aber nicht zielführend.

 

Herr Danowski schlägt vor, Rentenpunkte für die reguläre Altersrente einzuführen oder aber andere Anreize seitens des Staates zu schaffen.

 

Diese Idee wird von allen begrüßt.

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  0

Ablehnung:  4

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4 

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:      0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1 (Herr Hintze)

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:    0  

Enthaltung:      2 

   
    29.04.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3 (H)

   
    04.05.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    17.05.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 34 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Bebensee, Heiko:  Ja

Berbig, Kerstin:  Ja

Bergner, Frank:  Ja

Berlin, Olaf:   Ja           

Bierwirth, Petra:  Ja

Bohnebuck, Gabriele:  Ja

Borchert, Oliver:  Ja

Brauer, Rico:   Ja

Braune, Monika:  Enthaltung

Bury, Norbert:   Ja

Czok-Alm, Isabelle:  Ja

Guse, Katrin:   Ja

Hintze, Jürgen:  Enthaltung

Hirsch, Alexandra:  Ja

Hoyer, Katja:   Ja

Kirschner, Wolfgang:  nicht anwesend

Krajewski, Jürgen:  Ja

Landmann, Anja:  nicht anwesend

Liebehenschel, Peter: Ja

Liebehenschel, Uwe:  Ja

Liste, Frank:   Enthaltung

Mauersberger, Ulrike:  Enthaltung

diger, Thomas:  Ja

Seefeldt, Dietmar:  Ja

Schlauß, Mario:  nicht anwesend

Siebert, Michael:  Ja

Striegler, Jörg:  Ja

Wagner, Axel-Udo:  Ja

Wendland, Frank:  Ja

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     22

Ablehnung:        0

Enthaltung:        4

 

 

 

Ö 14  
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten zur Ergänzung des kommunalen Wohnungsbau  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0308  
Ö 15  
Beauftragung des Bürgermeisters für die Fortführung des Vorhabens "Weiterführende Schule" in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0323  
Ö 16  
Information über Projekte zur Prävention, insbesondere zu den Themen Gewalt, Betäubungsmittelkonsum, Vandalismus und Treffpunkte in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2021-0074  
Ö 17  
Verantwortung der Bekanntmachungskästen für die Ortsbeiräte  
Enthält Anlagen
MV/2021-0065  
Ö 18  
Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Wandlitz      
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 22.02.2021    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 2 PA2021-0147_Erweiterung Spielplatz (75 KB)    
Anlage 4 3 PA0152_Übermittlung Informationen -NWA (73 KB)    
Anlage 2 4 PA0120_Entfernung Blumenkästen Biesenthaler Weg (71 KB)    
Anlage 5 5 PA0151_Radwegeausbaukonzept (789 KB)    
Anlage 6 6 PA0150_Prüfauftrag Standort-Geschichtstafeln (76 KB)    
Anlage 7 7 Prioritätenliste Prenden (99 KB)