Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0308  

 
 
Betreff: Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten zur Ergänzung des kommunalen Wohnungsbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K54
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:MFH Prototyp
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Anhörung
19.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
04.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_210330_Entwurf_Expose
Anlage_2_210330_Wirtschaftlichkeitsberechnung_Am_Krummen_Pfuhl

Begründung / Erläuterung

Im Haushaltsplan 2019 wurden erstmals Planungsmittel für ein kommunales Wohnbauprojekt am „Krummen Pfuhl“ im Ortsteil Prenden aufgenommen. Prenden sollte der erste „Anwendungsfall“r ein Typenbauprojekt werden (siehe BV-A1/2019-0021).

Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie führten dazu, das die Priorisierung sämtlicher Projekte neu überdacht werden musste. So wurde das Wohnprojekt in Prenden gestoppt, die Haushaltsreste in Abgang gestellt (siehe BV-GV/2020-0231) und das Vorhaben im Haushaltsplan 2021 nicht weiterverfolgt (siehe BV-GV/2020-0224). Dem Ortsbeirat wurde in Aussicht gestellt, dass ggf. nach Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, diese das Projekt weiterverfolgt. Anzumerken ist jedoch, dass bislang keine Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft getroffen wurde.

Der Ortsbeirat in Prenden hat daher den Vorschlag unterbreitet, für dieses Projekt einen privaten Investor zu finden. Ortsbeirat und Verwaltung haben einen Vorschlag für ein Exposé erarbeitet siehe Anlage.

Folgende Ziele hat der Ortsbeirat für das Projekt formuliert:

-          Schaffung von Mietwohnungen für Familien und Senioren

-          Bezahlbare Mieten (wenn möglich um die 8,50 € je Quadratmeter ohne Betriebskosten)

-          Moderne Grundrisse

-          Das Erscheinungsbild soll sich positiv in das Dorfbild einpassen

-          Besonderes Augenmerk soll auf den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verwendung von ökologischen Baumaterialien liegen (Betriebskosten sollen dadurch gering bleiben)

 

Es ist vorgesehen, auf Grundlage einer konzeptbasierten Ausschreibung zwei Grundstücke im Ortsteil Prenden in Erbbaupacht zu vergeben.

Um im Exposé eindeutige Aussagen zur Bebaubarkeit treffen zu können, hat die Verwaltung eine Bauvoranfrage gestellt. Das Ergebnis ist noch ausstehend, soll aber bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorliegen.

Die Kämmerei hat eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, um zu untersuchen, ob das Ziel einer Miete von 8,50 € überhaupt realistisch ist. Dabei wurde deutlich, dass der zu zahlende Erbbauzins durchaus einen großen Einfluss auf die Miethöhe hat. Derzeit geht die Verwaltung von einer Mietfläche von ca. 600 qm aus, die auf beiden Grundstücken geschaffen werden kann. Beim derzeitigen Erbbauzins von 6.734 € je Jahr, macht der Erbbauzins allein 0,94 € je Quadratmeter und Monat aus. Daher wird vorgeschlagen, den Erbbauzins auf 2% festzulegen. Selbst dann dürften die Baukosten nicht über 2.000 €/qm liegen, um die Zielmiete zu erreichen siehe Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Anlage.

Folgende Verfahrensweise wird für die Vergabe vorgeschlagen:

  1. Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks am 27.05.21 durch die Gemeindevertretung Wandlitz.
  2. Bildung einer begleitenden Projektgruppe (keine Arbeitsgruppe)
  3. Veröffentlichung der Ausschreibung 3 Monate Laufzeit
  4. Sichtung der eingereichten Konzepte durch die Projektgruppe, Hinweise an die Investoren zur Überarbeitung/Schärfung des Konzeptes
  5. Überarbeitungsmöglichkeit durch die Investoren 1 Monat
  6. Empfehlung der Projektgruppe zur Vergabe des Grundstückes
  7. Beschlussfassung zur Vergabe in den gemeindlichen Gremien (OB Prenden, A2, A5, A6, A1, GV)

 

r die Vorauswahl des Konzeptes/des Investors wird die Bildung einer Projektgruppe vorgeschlagen. Vorschlag zur Besetzung:

-          Drei Ortsbeiratsmitglieder*innen Prenden

-          Zwei Verwaltungsmitarbeiter*innen (aus SGB Liegenschaften und Bauleitplanung)

-          Je ein Vertreter aus dem A2, A5 und A6

 

Es ist beabsichtigt, die Mietobergrenze im Erbbaurechtsvertrag festzuschreiben. So soll je Überschreitung der Miethöhe um 0,50 € je qm, der Erbbauzins um 1% erhöht werden. Bei einer Überschreitung um mehr als 2,00 € je qm, soll die Möglichkeit des Heimfalls bestehen. Das Bauwerk würde dann mit zwei Dritteln des festzustellenden Verkehrswertes entschädigt werden. Diese Regelung ist rechtlich noch nicht genau ausformuliert, soll hier aber als eindeutiges Signal an den Bieter formuliert werden, die Miethöhe richtig anzugeben.

Die abschließende Beschlussfassung durch die GV, sichert das Mitbestimmungsrecht der GV auch in Punkt ab (siehe Punkt 7)

 

Beschlusshistorie:

BV-A1/2019-0021

BV-GV/2020-0231

BV-GV/2020-0224

03/2004-07.1

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja, siehe Sachdarstellung 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die konzeptbasierte Ausschreibung von zwei Grundstücken im Ortsteil Prenden in Erbbaupacht für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je vier Wohneinheiten und die Durchführung des in der Beschlussvorlage beschriebenen Auswahlverfahrens. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist das Vorliegen eines positiven Bescheides zur gestellten Bauvoranfrage.

Der Erbbauzins soll abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 26.02.2004 hier 2% betragen. Dies soll der Absicherung eines günstigeren Mietzinses dienen.

Die endgültige Vergabeentscheidung trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz.

Der Beschlussfassung ist der endverhandelte Erbbaurechtsvertrag beizufügen.   


Anlagen:

 

-          Exposé

-          Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_210330_Entwurf_Expose (3817 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_210330_Wirtschaftlichkeitsberechnung_Am_Krummen_Pfuhl (372 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   30.03.2021 12:50:11   Astrid Gäbler