Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Pollersetzung Bahnhof WandlitzA4-0095

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.11.2020  
A4-09/2020  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Gefährdungslage im OT Basdorf      
Ö 9  
Feuerwehr Schönwalde      
Ö 10  
Änderung der Bezeichnung des beratenden Ausschusses A4  
BV-GV/2020-0278  
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Beschluss:

 

 

Artikel I
(Änderung der Hauptsatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss BV-GV/2020-0278 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

 

§ 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Ausschüsse

(1)               Die Gemeindevertretung bildet folgende Ausschüsse:

A1 – Hauptausschuss,

A2 – Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung,

A3 – Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport,

A4 – Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft,

A5 – Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft,

A6 – Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse beträgt jeweils sieben Mitglieder.

 

 

 

Artikel II
(Änderung der Zuständigkeitsordnung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss BV-GV/2020-0278 folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:

 

§ 6 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft (A4)

Der Ausschuss berät über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Bereiche Ordnung, Sicherheit, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung unterliegen.

Insbesondere:

-          Ordnung, Sicherheit,

-          Brandschutz,

soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist.

 

 

 

 

   
    28.01.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Herr Wendland spricht sich gegen die Änderung aus. Er verliest seine Recherche zum Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Er schlägt die Streichung des Wortes „öffentlich“ in der Bezeichnung des Ausschusses vor.

Frau Münzner möchte den Bereich Wirtschaft in jedem Fall auch im Ausschuss lassen. Es wird kurz diskutiert, ob die Bezeichnung Umwelt wiederaufgenommen werden soll, allerdings erläutert Herr Striegler, dass die Themen des Umweltschutzes dem A6 zugewiesen sind und auch dort in diversen Bereichen bearbeitet werden.

 

Es wird über den Antrag von Herrn Wendland abgestimmt, das Wort öffentlich zu streichen.

 

Abstimmungsergebis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung:  3 (H)

Enthaltung 0

 

 

Beschluss:

 

Artikel I
(Änderung der Hauptsatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom … mit Beschluss … folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

 

§ 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Ausschüsse

(1)               Die Gemeindevertretung bildet folgende Ausschüsse:

A1 – Hauptausschuss,

A2 – Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung,

A3 – Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport,

A4 – Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft,

A5 – Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft,

A6 – Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse beträgt jeweils sieben Mitglieder.

 

 

 

Artikel II
(Änderung der Zuständigkeitssatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom … mit Beschluss … folgende Änderung der Zuständigkeitssatzung beschlossen:

 

§ 6 der Zuständigkeitssatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft (A4)

Der Ausschuss berät über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Bereiche Ordnung, Sicherheit, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung unterliegen.

Insbesondere:

-          Ordnung, Sicherheit,

-          Brandschutz,

soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

(geänderte Fassung)

 

Zustimmung:  4 (H)

Ablehnung:  3

Enthaltung:  0

 

   
    08.02.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 38 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

 

Artikel I
(Änderung der Hauptsatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss Die Einladung zur Ratssitzung erfolgte durch den Bürgermeister gemeinsam mit dem Amt und eine Änderung ist ausgeschlossen folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

 

§ 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Ausschüsse

(1)               Die Gemeindevertretung bildet folgende Ausschüsse:

A1 – Hauptausschuss,

A2 – Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung,

A3 – Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport,

A4 – Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft,

A5 – Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft,

A6 – Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse beträgt jeweils sieben Mitglieder.

 

 

 

Artikel II
(Änderung der Zuständigkeitsordnung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss BV-GV/2020-0278 folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:

 

§ 6 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft (A4)

Der Ausschuss berät über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Bereiche Ordnung, Sicherheit, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung unterliegen.

Insbesondere:

-          Ordnung, Sicherheit,

-          Brandschutz,

soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  2

Ablehnung: 3

Enthaltung: 3

 

Abstimmungsergebnis Streichung:

Zustimmung:  7

Ablehnung: 1

Enthaltung: 0

 

 

   
    25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 18 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Artikel I
(Änderung der Hauptsatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss Die Einladung zur Ratssitzung erfolgte durch den Bürgermeister gemeinsam mit dem Amt und eine Änderung ist ausgeschlossen folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

§ 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Ausschüsse

(1)              Die Gemeindevertretung bildet folgende Ausschüsse:

A1 – Hauptausschuss,

A2 – Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung,

A3 – Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport,

A4 – Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft,

A5 – Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft,

A6 – Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse beträgt jeweils sieben Mitglieder.

 

Artikel II
(Änderung der Zuständigkeitsordnung)

 

Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 mit Beschluss BV-GV/2020-0278 folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:

 

§ 6 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft (A4)

Der Ausschuss berät über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Bereiche Ordnung, Sicherheit, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung unterliegen.

Insbesondere:

-          Ordnung, Sicherheit,

-          Brandschutz,

soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist.

 

 

Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Wendland)

Zustimmung: 21

Ablehnung:    4

Enthaltung:    3 (Hintze)

 

Abstimmungsergebnis (BV-GV/2020-0278 geändert)

Zustimmung: 20

Ablehnung:    5

Enthaltung:    3 (Hintze)

 

 

Ö 11  
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Wandlitz (Hundesteuersatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0243  
Ö 12  
Antag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 13  
Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0242  
Ö 14  
Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0272  
Ö 15  
Darstellung der Varianten zum Prüfauftrag: Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0266  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 12.11.2020    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Feuerwehr Schönwalde    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Pollersetzung Bahnhof WandlitzA4-0095 (79 KB)