Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Wendland stimmt dem Vorschlag zu, er kennt noch die Höhe der Steuern aus Berlin.
§ 5 Nr. c) soll als redaktionelle Änderung nach dem Komma ein „die“ eingefügt werden und dies bitte auch unter § 4 Abs. 2 d prüfen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung mit folgenden Änderungen:
§ 2 Abs. 1:
Die Steuer beträgt jährlich c) für den dritten und jeden weiteren Hund 96,00 € §5 soll um einen Punkt c) ergänzt werden:
c) Jagdgebrauchshunde sind, eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden.
Die Steuersätze sind spätestens in fünf Jahren zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 (H) Ablehnung: 1 Enthaltung: 3
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