Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Wendland spricht sich gegen die Änderung aus. Er verliest seine Recherche zum Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Er schlägt die Streichung des Wortes „öffentlich“ in der Bezeichnung des Ausschusses vor. Frau Münzner möchte den Bereich Wirtschaft in jedem Fall auch im Ausschuss lassen. Es wird kurz diskutiert, ob die Bezeichnung Umwelt wiederaufgenommen werden soll, allerdings erläutert Herr Striegler, dass die Themen des Umweltschutzes dem A6 zugewiesen sind und auch dort in diversen Bereichen bearbeitet werden.
Es wird über den Antrag von Herrn Wendland abgestimmt, das Wort öffentlich zu streichen.
Abstimmungsergebis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 3 (H) Enthaltung 0
Beschluss:
Artikel I
Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom … mit Beschluss … folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§ 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
§ 9 Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet folgende Ausschüsse: A1 – Hauptausschuss, A2 – Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung, A3 – Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport, A4 – Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft, A5 – Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft, A6 – Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV. Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse beträgt jeweils sieben Mitglieder.
Artikel II
Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2020 (GVBl. I, S. 20) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in ihrer Sitzung vom … mit Beschluss … folgende Änderung der Zuständigkeitssatzung beschlossen:
§ 6 der Zuständigkeitssatzung wird wie folgt geändert:
§ 6 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft (A4) Der Ausschuss berät über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Bereiche Ordnung, Sicherheit, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung unterliegen. Insbesondere: - Ordnung, Sicherheit, - Brandschutz, soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
(geänderte Fassung)
Zustimmung: 4 (H) Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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