Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Bury führt zum Thema ein, dass hier etwas entstanden ist, was den Brandschutz gefährden kann. Es geht um die Verteidigung des Ehrenamtes. Herr Wendland meint, er kann nichts dazu sagen, solange er nicht beide Seiten gehört hat. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass wir nach wie vor im Stand November 2020 sind. Die ausgesprochene Suspendierung ist durch das Rechtsamt des Landkreises als moderates Mittel bewertet worden. Wir halten weiterhin an unserem Gesprächsangebot fest. Das Ehrenamt kann nicht hoch genug geschätzt werden, trotzdem sind die Ortswehrführungen Vorbilder und müssen dies auch vorleben.
Herr N. bittet folgende Fragen zu beantworten: Welche Rechtsgrundlage hat die Suspendierung? Wann wurde der Gemeinderat informiert? Nur wenige Tage später gab es einen Vorfall in Zerpenschleuse, warum wurde dort anders gehandelt? Stimmt es, dass die Ortswehren massiv aufgefordert wurden, die Verwaltung zu unterstützen? Frau Müller, welche Maßnahmen würden Sie durchführen, wenn ein Feuerwehrfahrzeug zum Fahrt zum Flughafen und die Feuerwehrleiter zum Putzen von privaten Fenstern genutzt wurden?
Herr K. trägt vor, dass er eine ähnliche Situation im Jahr 2014 selbst erlebt habe. Daher seine Frage, ob man aus dem damaligen Vorgang gelernt hat, Rechtsberatung eingeholt und über mildere Mittel nachgedacht hat.
Frau Bohnebuck kritisiert, dass sie erst aus der Presse von dem Vorgang erfahren hat. Man hätte viel früher reagieren müssen, nicht eine Vorladung schicken, bei der der einzelne Kamerad 6 Personen gegenüber sitzt, daher ist es nachvollziehbar, sich Rechtsbeistand zu holen.
Frau Mauersberger stellt sich der Sachverhalt so dar, dass es einen Verstoß gegen eine Verfügungslage gegeben hat. Wenn Fehler begangen wurden, müssen diese auch eingeräumt werden. Aber es wäre auch ein Fehler, diesen Verstoß nicht zu ahnden. Herr Siebertz stimmt dem zu, der Bürgermeister hat die Pflicht, den Brandschutz sicher zu stellen, und wenn derzeit nur Einsätze abgearbeitet werden dürfen, muss sich daran gehalten werden. In Ortswehr Wandlitz ist das auf jeden Fall so. Es gibt viele Privatpersonen, die Angehörige zu Grabe getragen habe und nicht in der üblichen Form Abschied nehmen durften, sollen da andere Maßstäbe für die Feuerwehr gelten? Die Führungskräfte der Feuerwehr haben eine hohe Vorbildfunktion und müssen sich dieser auch bewusst sein.
Herr Bury verweist darauf, dass die Angemessenheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit betrachtet werden muss. Mit der Suspendierung erfolgte ja eine Einordnung des Sachverhalts, der Verstoß gegen die Eindämmungsverordnung stellt jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar.
Herr Bergner hat den Eindruck, dass hier das Einschalten eines Rechtsanwaltes geahndet wird.
Frau W. äußert sich entsetzt über das aktuelle Verfahren, steht nicht hinter der Vorgehensweise der Verwaltung und übergibt einen umfangreichen Fragenkatalog.
Herr F. sagt, es ist falsch, dass sich die Ortswehrführung nicht geäußert hat, er sieht eher die Probleme in personellen Befindlichkeiten und erfragt die Rechtsgrundlage für die Suspendierung.
Herr B. findet es unangebracht, was in den sozialen Medien über den Bürgermeister und die Gemeindewehrführerin geäußert wird. Wenn man Mist baut, sollte man dazu stehen und er bittet darum, die Meinung der restlichen Ortswehrführungen anzuhören, ggf. in einer gesonderten Sitzung. Frau K. schließt sich dieser Auffassung an und verweist auf die TVFF, wonach eine Nichtbeachtung von Dienstvorschriften mit dem sofortigen Ausschluss geahndet werden kann. Auch sie empfindet die Äußerungen in den sozialen Medien als unkameradschaftliches Verhalten, insbesondere die beleidigenden Äußerungen. Herr K. schließt sich diesem Meinungsbild an. Insbesondere ist es so schlimm, weil sich viele Freundschaften gebildet haben, aber bisher wurde immer nur eine Seite gehört, der Bürgermeister hat sich nicht geäußert.
Frau M. versteht die Situation nicht, weil die Ortswehrführung ihre Fehler eingeräumt hat und gesagt hat, dass es ihnen leid tut. Die Einsatzbereitschaft im OT Schönwalde ist auf keinen Fall gefährdet.
Herr H. äußert die Vermutung, dass es sich um eine Verleumdungskampagne handelt. Er bittet um schriftliche Erklärung, ob es neben dem Brief und dem Schuldeingeständnis weitere Hinweise? Er verweist auf ein Urteil des VG Weimar zur Pflicht zum Tagen von Masken.
Frau H. verweist auf ihre Mutter, die sich im Grabe umdrehen würde.
Antrag zur Geschäftsordnung (H) Herr Hintze beantragt die Beendigung der Ausprache. Dafür: Die Debatte ufert aus, die Presse wird unrechtsmäßig behandelt, es sollten keine weiteren Fronten aufgebaut werden. Dagegen: Herr Krajewski führt aus, dass sehr viele Bürger anwesend sind, die ein Recht zum Sprechen haben.
Abstimmung: Zustimmung: 2 (H) Ablehnung: 4 Enthaltung: 1
Die Debatte wird fortgesetzt.
Der Bürgermeister erläutert, dass der Brief den Sachverhalt sehr detailliert und substantiell vorgetragen hat und daher dem Inhalt nachgegangen wurde.
Herr Krajewski trägt vor, dass nach seinem Empfinden Gräben aufgegangen sind, die es zu schließen gilt. Es wird nicht nur rechtliche, sondern auch verwaltungs- und parteipolitische Konsequenzen haben. Er schlägt eine Mediation vor, um die Seiten zu befrieden.
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