Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0266  

 
 
Betreff: Darstellung der Varianten zum Prüfauftrag: Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Anhörung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
BV-GV 2020-0177
Varianten Parkraumbewirtschaftung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Mit Beschlussvorlage BV-GV/2020-0177 erhielt die Gemeindeverwaltung den Auftrag, verschiedene Varianten der Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und Vor- und Nachteile darzustellen, u.U. auch unter Einbindung weiterer Parkflächen im Gemeindegebiet.

 

Daher wurden drei Varianten untersucht:

 

  1. Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt über die Gemeinde/Ordnungsamt mittels Parkscheinautomaten.

 

  1. Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt sowohl über die Gemeinde/Ordnungsamt als auch über eine Fremdfirma mittels Parkscheinautomaten

 

  1. Die gesamte Parkraumbewirtschaftung der Parkflächen erfolgt durch eine Fremdfirma mittels Parkscheinautomaten.

 

Als Anlage sind die Voraussetzungen, die Vor- und Nachteile tabellarisch dargestellt.

 

Die Beschlussvorlage BV-GV/2020-0177 sah unter 1. die Prüfung der Aufstellung eines Parkscheinautomaten für den Parkplatz am Obersee im Ortsteil Lanke vor. Die Ausschreibung eines Parkscheinautomaten für den Parkplatz „Am Obersee“ kann nach Beschluss der Satzungsänderung erfolgen. Die Inbetriebnahme soll pünktlich zum Saisonstart am 01.03.2020 erfolgen.

 

Zum Punkt 2 dieser Beschlussvorlage, der Prüfung der Aufstellung von weiteren Parkscheinautomaten ist folgendes festzustellen: Für den Parkplatz Kehlheide sind mindestens zwei Parkscheinautomaten notwendig, da dort ca. 150 Pkw parken können.

 

Für den Parkplatz „Lanker Dorfstraße“ ist ein Parkscheinautomat ausreichend, allerdings sollten beide vorhandenen kommunalen Parkplätze im OT Lanke in die Prüfung einbezogen werden. Dort sind insgesamt 65 Parkflächen vorhanden.

 

Zusammen mit dem Parkscheinautomaten „Am Obersee“ wären 4 Parkscheinautomaten inklusive neuer Verkehrsbeschilderung zu beschaffen.

Die neuen Parkscheinautomaten werden nach aktuellen technischen Standards beschafft. So müssen sie neben der Möglichkeit der Münzzahlung auch über eine Funktion für berührungslose Kartenzahlung und EC-Kartenzahlung verfügen. Auch ein Webzugang für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes gehört zur zeitgemäßen Ausstattung. Hierüber kann der Füllstand der Münzkassette wie auch der technische Ist-Stand abgerufen werden.

 

Die Anschaffungskosten eines Parkscheinautomaten betragen ca. 8.000 €. Hinzu kommen die Kosten für Leerungen der Automaten durch ein Sicherheitsunternehmen sowie für die Nutzungsrechte von Software, Papier, Reparaturen und Reinigungen nach Vandalismus. Im Haushalt waren hierfür bisher insgesamt 5.500 € eingeplant (Produktkonten 54600.522100 und 54600.529101).

 

Dieser Ansatz müsste bei insgesamt 4 Neuanschaffungen um ca. 3.000 € erhöht werden, wenn man die geringe Reparaturbedürftigkeit neuer Automaten berücksichtigt.

 

Bereits seit Mai 2019 bietet die Gemeinde Wandlitz die Möglichkeit des elektronischen Zahlungsverkehrs über die Smartphone-App moBILET an. Entsprechende Hinweise auf die App befinden sich an den Parkscheinautomaten. 

 

Darüber hinaus wurden durch das Ordnungsamt vier Varianten zur Bewirtschaftung von kommunalen Parkplätzen geprüft:

 

Variante 1 sieht die Weiterführung des bisherigen Modells vor:

die Beschaffung und der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Aufstellung der notwendigen Verkehrszeichen sowie die Überwachung zur Einhaltung der Parkscheinpflicht verbleiben bei der Gemeinde. Die Einnahmen durch Parkgebühren gehen zu Gunsten der Gemeinde Wandlitz. Die Gemeinde trägt die Kosten für Instandsetzungen, Leerungen und die Personalkosten. Die zusätzlichen Parkflächen werden in die Bewirtschaftung durch die Gemeinde einbezogen.

 

Die Parkgebührensatzung muss um die weiteren Parkplätze ergänzt werden.

Hier würden ca. 32.000 Euro Anschaffungskosten für 4 Parkscheinautomaten inkl. Beschilderung notwendig sein, sowie die Unterhaltung der Automaten. Es wird mit Einnahmen von ca. 77.400 Euro gerechnet, bei einer 50%-igen Auslastung der hinzukommenden Parkflächen (über insgesamt 4 Monate mit jeweils einem Tagesticket von 3 Euro).

Darüber hinaus verzeichnet die Gemeinde durch Verwarn- und Bußgelder weitere Einnahmen, sowohl auf den vorhandenen als auch auf den neu hinzukommenden Parkplätzen.

 

 

Variante 2 ist eine Mischung aus Variante 1 und 3 :

Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Beschaffung und den Betrieb der Parkscheinautomaten, veranlasst die Leerungen der Automaten. Die Kontrollen zur Einhaltung betreibt die Fremdfirma, ebenso die Aufstellung notwendiger Beschilderung. Hier ist die Entwidmung öffentlicher Verkehrsflächen notwendig, die Parkgebührensatzung muss aufgehoben werden.

Auch hier fallen die Beschaffungskosten für die 4 Parkscheinautomaten an, sowie die Unterhaltung. Die Parkgebühren vereinnahmt die Gemeinde. Die Kontrolltätigkeit obliegt der Fremdfirma, die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern gehen an die Fremdfirma.

 

Variante 3 sieht die Übertragung der gesamten Parkraumbewirtschaftung auf eine Fremdfirma vor:

Diese übernimmt die Aufstellung von Parkscheinautomaten, die notwendige Beschilderung und die Überwachung zur Einhaltung der Parkscheinpflicht. Die Gemeinde Wandlitz wird in diesem Fall am Umsatz der Parkgebühren mit 30 % beteiligt. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Verwaltung ist gering. Voraussetzung für diese Variante ist die Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen in Privatflächen. Die Parkgebührensatzung muss aufgehoben werden.

 

In diesem Fall bleiben bei der Gemeinde jeweils nur 30% der Einnahmen aus allen Parkscheinautomaten. Dafür entfallen die Kosten für die Unterhaltung sowie die Kontrolltätigkeit der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, damit verbunden aber auch die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern.

 

Variante 4 (nicht in der Übersicht dargestellt):

Hier gäbe es auch die Möglichkeit, die bisherigen, in der Satzung vorhandenen Parkplätze durch die Gemeinde zu betreiben und die restlichen Flächen in die Bewirtschaftung der Fremdfirma zu übergeben. Diese zusätzlichen Flächen müssen dann entwidmet werden. Eine Änderung der Satzung wäre nicht notwendig.

Hier würden die bisher geplanten Einnahmen und Ausgaben entstehen, zusätzlich würden 30% der Einnahmen aus den durch die Fremdfirma neu zu stellenden Parkscheinautomaten an die Gemeinde fließen.

 

 

Einschätzung des Ordnungsamtes:

Aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Zuständigkeiten für die Verkehrsteilnehmer wird von den Varianten 2, 3 und 4 abgeraten. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf den Parkplätzen nimmt zwar Zeit des Außendienstes in Anspruch, jedoch sind Verstöße bei regelmäßigen Kontrollen seltener (Lerneffekt).

Die Fremdfirma agiert als wirtschaftliches Unternehmen gewinnorientiert, insbesondere bei der Kontrolle von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bereits jetzt gibt es häufige Beschwerden im Ordnungsamt über die Art der Kontrollen auf den privat bewirtschafteten Parkflächen im OT Wandlitz und Basdorf.

 

Bei Variante 1 trifft die Gemeinde die Entscheidungen über Häufigkeit und Umfang von Kontrollen. Die Außendienstmitarbeiter nutzen ihren Ermessensspielraum und setzen auf einen Lernerfolg bei den Verkehrsteilnehmern. Eine Entwidmung von Verkehrsflächen ist nicht notwendig. Betriebsstörungen der Automaten können zum Großteil durch die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes selbstständig und kurzfristig behoben werden. Die Kontrollen auf den Parkplätzen können mit den anderen Kontrollen der Mitarbeiter verbunden werden.

 

Weiter wird der Rückbau des Parkscheinautomaten am Bahnhof Wandlitzsee aufgrund des Wegfalls zahlreicher Parkflächen durch Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie Hinzukommen zahlreicher Sonderparkflächen für 2 BAR Share- und 2 Elektrostellflächen, 2 Schwerbehindertenparkflächen, 1 Taxihaltefläche und geplanter Motorradstellflächen empfohlen. Schlussendlich verbleiben nach dem in den letzten Jahren hinzugekommenen Sonderparkflächen und der geplanten baulichen Umgestaltung von ehemals 34 Parkflächen nur noch wenige Parkflächen mit Parkscheinpflicht. Da der vorhandene Parkscheinautomat sehr alt ist und regelmäßig repariert werden muss, stünde hier eine Ersatzbeschaffung an. Da die Ausgaben die Einnahmen dann übersteigen würden, empfiehlt das Ordnungsamt, den Parkplatz am Bahnhof Wandlitzsee von der Parkscheinpflicht zu befreien. Alternativ könnten die wenigen verbleibenden Parkflächen zeitlich befristet werden, um ein Dauerparken zu verhindern. Das kann dann auch kontrolliert werden.

Ebenso kann überlegt werden, ob es zu einer Erhöhung der Parkgebühren kommen soll. Vorstellbar wäre, das Tagesticket von 3 Euro auf 5 Euro zu erhöhen, darüber hinaus könnte auch die Parkgebührenpflicht sich über das ganze Jahr erstrecken. Bisher waren die bewirtschafteten Parkflächen von November bis Februar frei.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsgesetz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  (je nach Variante)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

54600 783101

 

20.000

 

2021

54600 522100

 

3000

 

2021

54600 529101

 

2500

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Variante 1 und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit deren Umsetzung.

 

 

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Anlagen:

Tabellarische Darstellung der Varianten 1 bis 3

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-GV 2020-0177 (125 KB)    
Anlage 2 2 Varianten Parkraumbewirtschaftung (10 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.03.2021 17:26:38   Laura Hennig