1.Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der
Flur 6 verkleinert.
2.Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung
gebilligt.
3.Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie
die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu
beteiligen.
4.Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5.Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
25.01.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der
Flur 6 verkleinert.
2.Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung
gebilligt.
3.Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie
die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu
beteiligen.
4.Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5.Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
31.01.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der
Flur 6 verkleinert.
2.Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung
gebilligt.
3.Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie
die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu
beteiligen.
4.Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5.Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.2
10.02.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der
Flur 6 verkleinert.
2.Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“,
Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung
gebilligt.
3.Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie
die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu
beteiligen.
4.Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5.Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.