Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 28.10.2004 wurde mit Beschlussnummer BV-GV/2004-0180 der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsvorschläge wurden in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Hinter dem Weinberg“, Gemarkung Prenden, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil (Stand Dezember 2004) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan wird gebilligt. Anlagen:
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