Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt über die Festlegung der Prioritäten für die Radwege des Gemeindegebietes Wandlitz auf Grundlage des erarbeiteten Radwegeausbaukonzeptes. Der A2 beschließt über die Festlegung der Prioritäten
für die Radwege mit nachfolgenden Änderungen : „B“ gem. Empfehlungen des Ortsbeirates mit folgenden Prioritäten : B2 als B2.1 bleibt als Priorität 4 B 2.2 als Priorität 1 „SL“ Seitens des Bauamtes wurde auf die Notwendigkeit des Radwegeausbaues verwiesen und es wurde zur Abstimmung gestellt wer für den Radwegeausbau in der Dorfstraße ist : Abstimmungsergebnis : 1 Nein -Stimmen 4 Enthaltungen „ST“ Positionierung zu den Vorschlägen des
Ortsbeirates wie folgt : Es sollte eine Radwegeverbindung bis Siedlung Rahmersee in das Konzept aufgenommen werden . Keine Festlegung zur Priorität, da Gemeinde nicht Baulastträger. Die Verwaltung soll entsprechende Abstimmungen mit der Straßenbauverwaltung (ehemaliges Straßenbauamt) vornehmen Einstimmig angenommen „ Z“ Verbindung entlang der B 109 zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse wird in das Konzept mit aufgenommen. Es wird keine Priorität vergeben, da die Gemeinde nicht Baulastträger ist. Weitere Verfahrensweise analog Stolzenhagen. „K“ Konkretisierung in der Liste : K 5 aufteilen in K 5.1 . : Von Heyertsiedlung bis Wandlitz ( Schulwegsicherung ) K 5.2. : Von Klosterfelde bis Zerpenschleuse ( touristische Erschließung ) Einstimmig angenommen „SW“ Die Empfehlung des Ortsbeirates Schönwalde wurde einstimmig angenommen. Ohne Priorität, da Gemeinde kein Baulastträger. „W“ Zu den Vorschlagen des Ortsbeirates Wandlitz : W 11 und W 12 einstimmig zugestimmt – ohne Priorität, da Gemeinde kein Baulastträger W 13 , W 14 nach Diskussion zu Möglichkeiten der Art und der Gestaltung wurde wurde einstimmig zugestimmt mit dem Hinweis, dass jetzt noch nicht über die technische Lösung im Einzelnen befunden werden kann, sondern nur über die konzeptionelle Einordnung ; diese ist unstrittig- befürwortet mit Priorität 2. |
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